Alueella: Bremen

S 20/92 - Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

Petition: Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens Wir fordern die Bremische Bürgerschaft auf, eine neue Bauleitplanung für die Industriehäfen in Gröpelingen/Oslebshausen vorzunehmen. Bei der Neuaufstellung sind insbesondere die Grundsätze aus dem Baugesetzbuch der gesunden Wohnverhältnisse und -bedürfnisse der angrenzenden Wohngebiete zu berücksichtigen. Die Planungen sollen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen, d.h. dass in den angrenzenden Wohngebieten Lärm, Geruchsbelästigungen und schadstoffhaltige Luft reduziert werden. Die Bauleitplanung soll so ausgerichtet sein, dass in Gebieten mit geringer Entfernung zur Wohnbebauung nur nichtstörendes Gewerbe angesiedelt werden kann. Bei der Neuordnung der Planungen sollen flächendeckende Festsetzungen getroffen werden, die die Ansiedlung von neuen Betrieben ausschließt, die Abfall annehmen, umschlagen, zwischen– oder endlagern. Die Neuordnung der Bauleitplanung erfolgt unter der Beteiligung der Fachressorts Wirtschaft und Häfen und unter Mitwirkung des Stadtteilbeirates Gröpelingen. Um den Zweck der Neuordnung nicht zu gefährden, sind geeignete Maßnahmen (z.B. Veränderungssperren) für die betroffenen Gebiete zu erlassen. Begründung Für das Gebiet der Industriehäfen gibt es keinen Bebauungsplan. Alle Bauanträge werden daher nach $ 34 Bundesbaugesetz behandelt. Im Gebiet der Industriehäfen gilt bis heute baurechtlich lediglich ein Staffel- und Gewerbeplan von 1921, der das Gebiet der damalig gültigen Gewerbeklasse I zuordnet. Durch die Ansiedlung von emissionsintensiven Betrieben kommt es in den angrenzenden Wohngebieten immer wieder zu Belästigungen. Dies ist gekennzeichnet durch die Belastung der Luft: Staub und Feinstaub, übler Gestank und hohe Abgaswerte durch den stark angestiegenden Verkehr auf der "Hafenrandstraße", Lärmbelastung (24-Stunden Schrottverladung und-verschiebung, ohrenbetäubende Ventile des Kraftwerks, Autobahnverkehre, Zugverkehre auf 3 Trassen und Straßenverkehre) und Befall von Ungeziefer in den Monaten Mai bis September (z.B. Millionen Fliegen überall) Die im Ortsteil Oslebshausen gemessenen Emissionswerte übersteigen die Werte in den übrigen Stadtgebieten deutlich. Mit dem Diako Bremen steht in direkter Nachbarschaft zum Industriehafen außerdem ein Krankenhaus, welches eine Schwerpunkt-Klinik für die Behandlung von Krebserkrankungen beinhaltet. Fast unbemerkt hat sich in der direkten Nachbarschaft zu den Wohnquartieren ein Zentrum der Abfallwirtschaft entwickelt. Die Bevölkerung ist nicht mehr bereit, dieses hinzunehmen. Ohne eine Änderung des o.a. Rechtsgrundlage werden sich weitere müllverarbeitende Betriebe dort ansiedeln. Mit der vorgesehenen Inbetriebnahme des neuen Wesertunnels der A 281 im Jahre 2024 werden die Gebiete um die Häfen noch interessanter für Ansiedlung weiterer Betriebe als bisher. Daher muss sichergestellt werden, dass durch eine Neuordnung/Neuausrichtung des Gewerbegebiets den berechtigten Belangen der Menschen, deren Wohnungen dort unmittelbar angrenzen, Rechnung getragen wird.

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Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 20 vom 10. September 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20/92

    Gegenstand: Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens

    Begründung:
    Der Petent regt an, eine neue Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens in Gröpelingen und
    Oslebshausen zu schaffen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der gesunden
    Wohnverhältnisse und –bedürfnisse der angrenzenden Wohngebiete in Form einer Reduzierung der
    Luftverschmutzung und der Lärmbelästigung, Berücksichtigung finden. In der Umgebung der
    Wohnbebauung solle nur noch nicht-störendes Gewerbe... enemmän

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