Regione: Brema

S 20/93 - Genehmigung einer Klärschlammverbrennungsanlage

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
278 Supporto 278 in Brema

La petizione è stata rimossa dalla piattaforma

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  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Petition: Forderung nach einer schadlosen und hochwertigen Verwertung von Klärschlamm inklusive Rückgewinnung von Phosphaten 1. Wir bitten den Senat, insbesondere die zuständigen bremischen Behörden (SKUMS sowie Gewerbeaufsicht), vor einer eventuellen Genehmigung der Klärschlammverbrennungsanlage, alle alternativen Verfahren der Klärschlammbehandlung bzw. Phosphorgewinnung sorgfältig zu prüfen, insbesondere das sog. Pyreg-Verfahren. 2. Wir bitten die Bremische Bürgerschaft sowie die Genehmigungsbehörde, sich mit den o.a. alternativen Verfahren zu beschäftigen, bevor mit dem Bau einer Monoverbrennungsanlage Fakten geschaffen werden, die mittelfristig nicht rückgängig zu machen sind. Angesichts der aktuellen Klimadebatte ist jede Verbrennung, die zu einer weiteren CO2 Belastung führt, dringend zu vermeiden.
3. Wir fordern die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, welches eine Reduzierung der Gesamtbelastung für die Gröpelinger und Oslebshauser Bevölkerung gemäß der Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag (Geruch, Lärm, Verkehr) beinhaltet. Wir fordern, dass der Gröpelinger Stadtteilbeirat bei der Erstellung dieses Konzeptes beteiligt wird. Die schon jetzt bestehenden Vorbelastungen durch die Betriebe im Hafen sowie die aktuelle Verkehrssituation für den Ortsteil Oslebshausen sind immens hoch. Zusätzliche Belastungen sind nicht hinzunehmen. 4. Im Rahmen des Entscheidungs- und Genehmigungsverfahrens ist ein Maximum an Transparenz zu gewährleisten. Die Bürgerinnen/Bürger des Stadtteils sind angemessen zu informieren und bei den anstehenden Prozessen einzubeziehen. Es ist anzuerkennen, dass aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Verbringung von Klärschlamm auf Ackerböden in Zukunft nicht mehr gesetzlich zugelassen ist. Daher muss eine umweltfreundliche und klimaschonende Lösung für den in Bremen anfallenden Klärschlamm (ca. 60.000 t im Jahr) gefunden werden. Bedauerlicherweise haben die Parteien der Regierungskoalition sich im Koalitionsvertrag ohne zwingenden Grund auf eine Verbrennung des Klärschlamms festgelegt, ohne alternative Verfahren im Vorfeld zu prüfen. Eine zentrale Verbrennung des anfallenden Klärschlamms für den gesamten nordwestdeutschen Bereich (200.000 t jährlich, davon etwa 60.000 t aus Bremen) am vorgesehenen Standort in den Industriehäfen ist abzulehnen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass in unmittelbarer Nähe zu Wohnbevölkerung Klärschlämme aus der gesamten nordwestdeutschen Region verbrannt werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass dafür wieder einmal ein Standort gewählt wurde, der nahe den Wohnquartieren im Ortsteil Oslebshausen liegt. Im Bereich des Industriehafens befinden sich bereits jetzt schon zahlreiche Betriebe der Abfallentsorgung. Eine dortige Verschlechterung der Lebensqualität ist nicht hinzunehmen. Der im Genehmigungsantrag vorgesehene Standort befindet sich lediglich 250 Meter von der Wohnbebauung entfernt; dieser Abstand ist nicht ausreichend.

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