Schluss mit den Soforthilfe‑Rückforderungen NRW

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
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Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (mit funktionierenden Links/URLs): - Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben festgestellt, dass die Rückforderungen in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig sind. - Die Gerichte stellen klar: Die ursprünglichen Bewilligungsbescheide bieten keine Grundlage für eine spätere restriktivere Auslegung. Die Soforthilfen dienten der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, nicht nur der Deckung einzelner Kostenpositionen.

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Die Friseurinnung Düsseldorf und Der faire Salon starten gemeinsam eine landesweite Online-Petition gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen durch das Land NRW.

Während andere Bundesländer – allen voran Baden-Württemberg – längst eingesehen haben, dass die Rückforderungen rechtlich wie moralisch nicht haltbar sind, hält NRW weiterhin an einer Praxis fest, die tausende kleine Betriebe in Existenznot bringt.

Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass die Rückforderungen in dieser Form rechtswidrig sind. *1

Trotzdem setzt das Land NRW seine Linie fort und fordert Gelder zurück, die viele Friseurbetriebe in der Pandemie dringend benötigten, um überhaupt zu überleben.

Das Friseurhandwerk gehört zu den Branchen, die besonders hart getroffen wurden: monatelange Schließungen, massive Umsatzeinbrüche, steigende Kosten und ein bis heute spürbarer Fachkräftemangel. Die erneute finanzielle Belastung durch Rückforderungen ist für viele Betriebe schlicht unzumutbar.

Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein
Besonders brisant:
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben die geforderten Beträge bereits zurückgezahlt – aus Pflichtbewusstsein, aus Angst vor Konsequenzen oder weil sie dem Staat vertraut haben.
Wenn sich nun herausstellt, dass die Rückforderungen rechtswidrig waren, müssen auch bereits zurückgezahlte Hilfen erstattet werden.

Alles andere würde den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verletzen.
Fairness bedeutet: Wer ehrlich war, darf nicht benachteiligt werden.

Mit der Petition fordern wir die Landesregierung NRW auf:

  1. Die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen sofort zu stoppen.
  2. Eine faire, rechtssichere und bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen.
  3. Sich an den Modellen anderer Bundesländer zu orientieren, die bereits gezeigt haben, dass es anders und gerechter geht.
  4. Bereits zurückgezahlte Soforthilfen zu erstatten, um Gleichbehandlung und Rechtsfrieden herzustellen.

.*1) Erklärung / Nachweise

„Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben festgestellt, dass die Rückforderungen in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig sind.“
a) OVG NRW, Urteil vom 17.03.2023 – 4 A 1986/22

b) OVG NRW, Urteil vom 17.03.2023 – 4 A 1987/22

c) Weitere OVG‑Rechtsprechung (Beispiele)


Stoppt die Rückforderung der Corona-Soforthilfen in NRW – für Fairness und Rechtssicherheit im Friseurhandwerk!
Wir, die Friseurinnung Düsseldorf und die Wertegemeinschaft Der faire Salon, wenden uns mit dieser Petition an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Das Land NRW fordert derzeit Corona-Soforthilfen zurück, die während der Pandemie zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ausgezahlt wurden. Diese Rückforderungen sind aus unserer Sicht unfair, rechtlich fragwürdig und für viele Betriebe existenzgefährdend.

Warum wir diese Petition starten

1.Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass die Rückforderungen in ihrer aktuellen Form rechtswidrig sind.
a) OVG NRW, Urteil vom 17.03.2023 – 4 A 1986/22

b) OVG NRW, Urteil vom 17.03.2023 – 4 A 1987/22

c) Weitere OVG‑Rechtsprechung (Beispiele)


2. „Die Gerichte stellen klar: Die ursprünglichen Bewilligungsbescheide bieten keine Grundlage für eine spätere restriktivere Auslegung. Die Soforthilfen dienten der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, nicht nur der Deckung einzelner Kostenpositionen.“

a) Zweck: Sicherung der wirtschaftlichen Existenz / Liquiditätsengpässe
OVG NRW, Urteil vom 11.09.2024 – 4 A 357/21

b) Keine nachträglich restriktivere Auslegung über spätere Richtlinien
OVG NRW, 4 A 1986/22 (Kosmetikstudio‑Fall)

c) Zur Auslegung der Bewilligungsbescheide nach Empfängerhorizont
OVG NRW, 4 A 357/21

  • Leitsätze 2 und 3 (Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont, Zweck: Milderung finanzieller Notlagen / Liquiditätsengpässe):https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2024/4_A_357_21_Urteil_20240911.html(justiz.nrw.de in Bing)

Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben inzwischen festgestellt, dass die in NRW praktizierten Rückforderungen der Corona‑Soforthilfen in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig sind. Das OVG NRW hat in seinen Urteilen vom 17.03.2023 (4 A 1986/22 und 4 A 1987/22) klargestellt, dass Rückforderungsbescheide, die sich auf nachträglich verschärfte Kriterien stützen, keine tragfähige Rechtsgrundlage besitzen. Die Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020 enthielten keine Einschränkung auf einzelne Kostenpositionen und durften daher nicht rückwirkend restriktiver ausgelegt werden.

  • Diese Linie wurde durch das OVG NRW im Urteil vom 11.09.2024 (4 A 357/21) bestätigt. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Soforthilfen der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe dienten. Eine nachträgliche Umdeutung in eine rein kostenpositionsbezogene Förderung widerspricht sowohl dem objektiven Empfängerhorizont als auch dem Zweck der Bewilligung. Die Gerichte betonen, dass spätere Verwaltungshinweise oder Richtlinien die ursprünglichen Bewilligungsbescheide nicht rückwirkend verschärfen dürfen.stiz.nrw.de in Bing)

Viele Betriebe haben die geforderten Beträge bereits zurückgezahlt – oft aus Angst vor weiteren Konsequenzen, aus Pflichtbewusstsein oder weil sie dem Staat vertraut haben.
Wenn nun Gerichte feststellen, dass die Rückforderungen in dieser Form rechtswidrig sind, darf der ehrliche Unternehmer nicht derjenige sein, der am Ende schlechter dasteht.

Deshalb fordern wir zusätzlich:
Die Erstattung bereits zurückgezahlter Corona-Soforthilfen, sofern die Rückforderungen nach aktueller Rechtsprechung als rechtswidrig eingestuft werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness muss gelten: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

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