Область : Німеччина

Schuldrecht - Schriftliche Benachrichtigung des Vertragsnehmers bei automatischen Vertragsverlängerungen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

140 підписи

Петицію було завершено

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Петицію було завершено

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петиція адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass automatische Vertragsverlängerungen, wie sie oftmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen festgesetzt sind, nur dann rechtsgültig sind, wenn der Vertragsnehmer 14 Tage vor Vertragsverlängerung auf schriftlichem Wege über die Verlängerung benachrichtigt worden ist.

мотиви

Jeder hat sich schon einmal geärgert, wenn wieder ein Vertrag automatisch verlängert wurde und die Frist zur Kündigung abgelaufen ist. Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise Mobilfunk-, Internet- und Versicherungsunternehmen, machen es sich einfach in dem sich ihre Verträge und Abonnements mit ihren AGB-Klauseln automatisch nach der regulären Vertragslaufzeit verlängern. Darunter leiden wahrscheinlich millionen Konsumenten. Wer kann sich nach 24 Monaten noch an eine Vertragskündigungfrist erinnern? Wieso locken so viele Zeitungen mit Probeabos? Weil Sie die Gesetzeslücke ausnutzen, dass Verträge zwar befristet werden. Aber mit den AGBs, die natürlich nicht so offensichtlich präsentiert werden, wie die eigentlichen Vertagsinhalte, gerne automatisch verlängert werden. Wenn die Verträge kundenfreundlich sind, dürfte die Pflicht zur Benachrichtigung des Vertragsnehmers vor Ablauf des regulären Vertrags bei den Unternehmen auf keinen Unmut stoßen. So wird die Vergesslichkeit der Menschen ausgenutzt, um sie lange weiter an ein Unternehmen zu binden.Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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деталі петиції

Розпочато петицію: 06.07.2018
Петиція закінчується: 21.08.2018
Область : Німеччина
категорія :

новини

обговорення

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