Erfolg

Schuldrecht - Unzulässige Werbeanrufe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
0 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass unzulässige Werbeanrufe keine Verträge begründen können, d. h. so zustandegekommene Verträge sollten nichtig sein.

Begründung

Werbeanrufe (Kaltaquise) sind laut UWG unzulässig. Deshalb dürfen dadurch zustandegekommene mündliche Verträge auch keine Gültigkeit haben, was ja ansonsten der Fall ist. Denn: Handelt ein Vertragspartner illegal, also gesetzwidrig, wie im Fall unerwünschter Werbeanrufe, so kann meines Erachtens nicht von irgendeiner Gültigkeit eines Vertrages ausgegangen werden. Die Illegalität dieses Anrufes darf keinen gültigen Vertrag nach sich ziehen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Norbert Raps Schuldrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung Der Petent fordert, dass die im Rahmen von unzulässigen Werbeanrufen
    zustandegekommenen Verträge nichtig seien.

    Werbeanrufe seien nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    unzulässig. Wird im Verlauf eines solchen Anrufes ein Vertrag geschlossen, so dürfe
    dieser keine Rechtsgültigkeit besitzen, da der Vertragspartner illegal gehandelt habe.
    Der Petent regt daher an, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, welche die
    Nichtigkeit solcher Verträge vorsieht. Hinsichtlich... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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