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Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird gefordert, dass unzulässige Werbeanrufe keine Verträge begründen können, d. h. so zustandegekommene Verträge sollten nichtig sein.
Begründung
Werbeanrufe (Kaltaquise) sind laut UWG unzulässig. Deshalb dürfen dadurch zustandegekommene mündliche Verträge auch keine Gültigkeit haben, was ja ansonsten der Fall ist. Denn: Handelt ein Vertragspartner illegal, also gesetzwidrig, wie im Fall unerwünschter Werbeanrufe, so kann meines Erachtens nicht von irgendeiner Gültigkeit eines Vertrages ausgegangen werden. Die Illegalität dieses Anrufes darf keinen gültigen Vertrag nach sich ziehen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.05.2007
Petition endet:
05.07.2007
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Norbert Raps Schuldrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung Der Petent fordert, dass die im Rahmen von unzulässigen Werbeanrufen
zustandegekommenen Verträge nichtig seien.
Werbeanrufe seien nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
unzulässig. Wird im Verlauf eines solchen Anrufes ein Vertrag geschlossen, so dürfe
dieser keine Rechtsgültigkeit besitzen, da der Vertragspartner illegal gehandelt habe.
Der Petent regt daher an, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, welche die
Nichtigkeit solcher Verträge vorsieht. Hinsichtlich... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.