Debates
Pagaidām nav PAR argumentu.
Wieso? Glauben dürfen Sie doch nach wie vor,was Sie möchten. Aber im allgemeinen Lockdown Extrawürste für Kirchgänger zu braten:indiskutabel.
Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,
Lūgums ir adresēts: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
§ 13 der aktuellen Corona-VO (Einschränkung der Religionsfreiheit) des Landes möge ersatzlos gestrichen werden.Es handelt sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Glaubensfreiheit, Artikel 4 des Grundgesetzes. § 28 des Infektionsschutzgesetzes zählt abschließend die einschränkbaren Grundrechte auf. Artikel 4 GG fällt nicht hierunter.
Petīcija uzsākta:
08.12.2020
Kolekcija beidzas:
20.01.2021
Reģions:
Šlēsviga-Holšteina
Kategorija:
Pagaidām nav PAR argumentu.
Wieso? Glauben dürfen Sie doch nach wie vor,was Sie möchten. Aber im allgemeinen Lockdown Extrawürste für Kirchgänger zu braten:indiskutabel.