Schutz der Religionsfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
2 Unterstützende 2 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

2 Unterstützende 2 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

§ 13 der aktuellen Corona-VO (Einschränkung der Religionsfreiheit) des Landes möge ersatzlos gestrichen werden.Es handelt sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Glaubensfreiheit, Artikel 4 des Grundgesetzes. § 28 des Infektionsschutzgesetzes zählt abschließend die einschränkbaren Grundrechte auf. Artikel 4 GG fällt nicht hierunter.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Wieso? Glauben dürfen Sie doch nach wie vor,was Sie möchten. Aber im allgemeinen Lockdown Extrawürste für Kirchgänger zu braten:indiskutabel.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern