Reģions: Vācija

Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
67 Atbalstošs 67 iekš Vācija

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird die Rettung der Friseurbranche durch Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen gefordert.

Pamatojums

• Friseure leiden besonders unter Corona: Friseurbetriebe waren unter den ersten, die geschlossen wurden, und werden durch die Abstandsregelungen (1,5 m) wohl nie wieder vollumfänglich ihrem Geschäft nachgehen können. Auch sind entgangene Einnahmen für sie nicht nachzuholen. Deshalb gilt es, sie jetzt zu unterstützen!• Friseurdienstleistungen müssen bezahlbar bleiben: Der Besuch beim Friseur darf kein Luxusgut werden. Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Verbraucher und Friseurunternehmer gleichermaßen. • Wettbewerbsverzerrung! Die umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen leiden unter einer Wettbewerbsverzerrung durch von der Umsatzsteuer befreite Kleinstbetriebe.Bei einem kalkulierten Preis von 50,- € für die Dienstleistung ergibt sich ein Preisunterschied von 9,50 €! Der umsatzsteuerbefreite Betrieb kassiert 50,- €, der umsatzsteuerpflichtige Betrieb muss 59,50 € nehmen. Der Kunde sieht nur den Preisunterschied! Bei 7 % wären es immerhin nur 3,50 €. • Die Friseurbranche muss ausbildungsstark und beschäftigungsstark bleiben:Das Friseurhandwerk war bisher eine ausbildungs- und beschäftigungsstarke Branche mit einem hohem Frauenanteil und vorbildlicher Integrationskraft. Die Rentenkommission hat nun vorgeschlagen, auch auf Grund der demografischen Entwicklung, ab 2025, einen Betragssatz von bis zu 24 % zur Rentenversicherung zu fordern. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung auf ca. 6 % steigen wird. Die Gründe dafür sind bekannt. Wenn die Arbeitgeberanteile auf die Lohnkosten dementsprechend steigen (Aber nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmer beschäftigen überhaupt sozialversicherungspflichte Arbeitnehmer und bilden Lehrlinge aus!) und es keine steuerliche Entlastung für die Unternehmer gibt, sind diese Arbeits- und Ausbildungsplätze massiv gefährdet. Die eingesparten 12 % würden den Unternehmern beispielsweise die Möglichkeit geben, ihren Mitarbeitern höhere Löhne zu zahlen.

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