Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das sogenannte Tagfahrlicht zwingend mit eingeschalteten Rücklichtern koppeln zu lassen.
Begründung
Immer mehr PKWs sind mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet. Das führt dazu, dass die Fahrer bei Regen, Nebel, Dämmerung das Abblendlicht nicht mehr einschalten. Dadurch sind diese Fahrzeuge auf der Autobahn von hinten nur schlecht zu erkennen. Insbesondere bei Gischt durch regennasse Fahrbahn, Nebel im Herbst, etc. ist das eine leicht zu beseitigende Unfallgefahr.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Einschalten der Tagfahrleuchten mit dem
Einschalten der Rückleuchten zwingend zu koppeln.
In der öffentlichen Petition, zu der 272 Mitzeichnungen vorliegen, wird dieses
Anliegen wie folgt begründet:
Immer mehr PKWs seien mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet. Dies führe dazu,
dass die Fahrer bei Regen, Nebel oder Dämmerung das Abblendlicht nicht mehr
einschalteten. Dadurch seien diese Fahrzeuge auf der Autobahn von hinten nur
schlecht zu erkennen. Insbesondere bei Gischt durch regennasse Fahrbahn, Nebel
im Herbst usw. sei dies eine Unfallgefahr, die leicht beseitigt werden könne.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Die technischen Fahrzeugvorschriften werden von einer Arbeitsgruppe der Vereinten
Nationen harmonisiert. Die Vorschrift zum Anbau der Beleuchtung erlaubt nicht, dass
die Rückleuchten gleichzeitig mit den Tagfahrleuchten eingeschaltet werden. Die
Vorschrift ist für die Fahrzeughersteller zwingend einzuhalten, wenn sie eine EG-
Genehmigung für einen Fahrzeugtyp beantragen.
Ein Beschluss des Deutschen Bundestages kann die in allen 27 EU-Staaten
geltende Regelung daher nicht ändern.
Die in der öffentlichen Petition angeführte Problematik, dass Fahrer auch wenn es
die Sichtverhältnisse erfordern, nicht oder nicht
rechtzeitig das Abblendlicht
einschalten, wurde bereits erkannt. Deshalb wurde die Vorschrift inzwischen ergänzt.
Es wird eine automatische Einschaltung des Abblendlichts in Abhängigkeit von der
Umgebungshelligkeit gefordert. Mit einer Notifizierung dieser Ergänzung durch den
Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York ist
im Frühjahr 2011 zu
rechnen; sie ist nach einer Übergangsfrist von den Fahrzeugherstellern umzusetzen.
Der Petent wird insoweit gebeten, die weitere Entwicklung den Medien zu
entnehmen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Sach- und Rechtslage empfiehlt der
Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.
TFL ohne Rückleuchten sind ein absolutes Sicherheitsrisiko! Dem Fahrzeugführer wird z. B. durch den Lichtsensor suggeriert das jederzeit eine sichere Beleuchtung des Kfz gewährleistet ist. Leider wird dabei verschwiegen das die Sichtbarkeit des Fahrzeuges von hinten (Regen; Gischt, Schnee) nicht gegeben ist. Diese Regelung ist absolut widersinnig. Eine Regelung ähnlich wie in Skandinavien (Abblendlicht rundum) wäre die bessere Alternative....
Bei eingeschaltetem Rücklicht ist das Bremslicht am Tag deutlich schlechter zu erkennen. Hier liegt gerade der Vorteil: vorne besser erkennbar zu sein, ohne das die erkennbarkeit des Bremslichts darunter leidet. Sonst hätte man ja auch einfach eine Abblendlichtpflicht für Tagsüber beschließen können.