Erfolg
 

Sicherheit im Straßenverkehr - Koppelung von Tagfahrlicht und Rücklicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

272 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

272 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das sogenannte Tagfahrlicht zwingend mit eingeschalteten Rücklichtern koppeln zu lassen.

Begründung

Immer mehr PKWs sind mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet. Das führt dazu, dass die Fahrer bei Regen, Nebel, Dämmerung das Abblendlicht nicht mehr einschalten. Dadurch sind diese Fahrzeuge auf der Autobahn von hinten nur schlecht zu erkennen. Insbesondere bei Gischt durch regennasse Fahrbahn, Nebel im Herbst, etc. ist das eine leicht zu beseitigende Unfallgefahr.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.11.2010
Sammlung endet: 19.01.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Oliver W ittig

    Sicherheit im Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Einschalten der Tagfahrleuchten mit dem
    Einschalten der Rückleuchten zwingend zu koppeln.

    In der öffentlichen Petition, zu der 272 Mitzeichnungen vorliegen, wird dieses
    Anliegen wie folgt begründet:

    Immer mehr PKWs seien mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet. Dies führe dazu,
    dass die Fahrer bei Regen, Nebel oder Dämmerung das Abblendlicht nicht mehr
    einschalteten. Dadurch seien diese Fahrzeuge auf der Autobahn von hinten nur
    schlecht zu erkennen. Insbesondere bei Gischt durch regennasse Fahrbahn, Nebel
    im Herbst usw. sei dies eine Unfallgefahr, die leicht beseitigt werden könne.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    Die technischen Fahrzeugvorschriften werden von einer Arbeitsgruppe der Vereinten
    Nationen harmonisiert. Die Vorschrift zum Anbau der Beleuchtung erlaubt nicht, dass
    die Rückleuchten gleichzeitig mit den Tagfahrleuchten eingeschaltet werden. Die
    Vorschrift ist für die Fahrzeughersteller zwingend einzuhalten, wenn sie eine EG-
    Genehmigung für einen Fahrzeugtyp beantragen.

    Ein Beschluss des Deutschen Bundestages kann die in allen 27 EU-Staaten
    geltende Regelung daher nicht ändern.

    Die in der öffentlichen Petition angeführte Problematik, dass Fahrer auch wenn es
    die Sichtverhältnisse erfordern, nicht oder nicht
    rechtzeitig das Abblendlicht
    einschalten, wurde bereits erkannt. Deshalb wurde die Vorschrift inzwischen ergänzt.
    Es wird eine automatische Einschaltung des Abblendlichts in Abhängigkeit von der
    Umgebungshelligkeit gefordert. Mit einer Notifizierung dieser Ergänzung durch den

    Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York ist
    im Frühjahr 2011 zu
    rechnen; sie ist nach einer Übergangsfrist von den Fahrzeugherstellern umzusetzen.

    Der Petent wird insoweit gebeten, die weitere Entwicklung den Medien zu
    entnehmen.

    Vor dem Hintergrund der dargestellten Sach- und Rechtslage empfiehlt der
    Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.

TFL ohne Rückleuchten sind ein absolutes Sicherheitsrisiko! Dem Fahrzeugführer wird z. B. durch den Lichtsensor suggeriert das jederzeit eine sichere Beleuchtung des Kfz gewährleistet ist. Leider wird dabei verschwiegen das die Sichtbarkeit des Fahrzeuges von hinten (Regen; Gischt, Schnee) nicht gegeben ist. Diese Regelung ist absolut widersinnig. Eine Regelung ähnlich wie in Skandinavien (Abblendlicht rundum) wäre die bessere Alternative....

Bei eingeschaltetem Rücklicht ist das Bremslicht am Tag deutlich schlechter zu erkennen. Hier liegt gerade der Vorteil: vorne besser erkennbar zu sein, ohne das die erkennbarkeit des Bremslichts darunter leidet. Sonst hätte man ja auch einfach eine Abblendlichtpflicht für Tagsüber beschließen können.

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