Reģions: Vācija

Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Ächtung von Einsatz und Produktion bewaffneter Drohnen

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
713 Atbalstošs 713 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz und die Produktion unbemannter, bewaffneter Drohnen zu ächten und die Bundesregierung auffordern diese Position international zu vertreten.

Pamatojums

Der Einsatz unbemannter, bewaffneter Drohnen zu Wasser, zu Land und in der Luft, sowie deren steigende Autonomie bringt neben erheblichen technischen Risiken auch zahlreiche ethische Probleme mit sich: - Die Sicherheit vor Softwarefehlern, die Sicherheit der Waffen bei Absturz und Verlust und die Sicherheit vor einer feindlichen Übernahme der Kontrolle über eine Drohne kann niemals garantiert werden. - Da mit einem Einsatz von Drohnen eine Reduzierung der Anzahl der Soldaten vor Ort einhergeht, die sich mit eigenen Augen und Ohren ein Bild der Lage vor und nach dem Einsatz machen könnten, muss von einem erheblichen Verlust demokratischer Kontrollmechanismen ausgegangen werden. - Es muss davon ausgegangen werden, dass eine (autonome) Drohne die Kapitulation feindlicher Kämpfer nicht zuverlässig erkennen kann. Die Genfer Konvention sichert in diesem Fall Kämpfern ein Recht auf Gefangennahme zu und verbietet es feindliche Kämpfer in dieser Situation zu töten. - Die direkte Kommunikation (z.B. Verhandlungen über Feuerpausen zur Bergung von Toten) mit feindlichen Kämpfern ist bei einem Drohnenangriff/ Drohnenkrieg erheblich erschwert. Eine (autonome) Drohne wird einen Parlamentär, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zuverlässig erkennen. Dieser genießt jedoch völkerrechtlich Unverletzlichkeit. - Die steigende Autonomie der Drohnen ist ethisch sehr fragwürdig. Die Verantwortlichkeit für Fehler im Einsatz kann vielfach nicht mehr geklärt werden (der Betreiber, der Hardware-Hersteller, der Software-Programmierer, falls die Drohne ein neuronales Netz besitzt, sie selbst?). - Die größere Entfernung der Einsatzkräfte vom Kriegsgeschehen wird die Wahrnehmung des Leides und der Kriegsfolgen erheblich schwächen. Als Beweis hierfür sei auf das Milgram Experiment hingewiesen. - Eine (autonome) Drohne, die einmal programmiert wurde, ist im Gegensatz zu einem Soldaten nicht in der Lage, in kritischen Situationen das weitere Vorgehen in Bezug auf Menschenwürde und Straftaten zu bewerten. - Ein neues Wettrüsten um die Drohnenvorherrschaft ist wahrscheinlich und insbesondere im Hinblick auf nachkommende Generationen nicht zu verantworten. - Eine Drohnenarmee benötigt deutlich weniger Personal als eine konventionelle Armee. Daraus folgt, dass eine riesige Armee theoretisch von wenigen Personen kontrolliert werden kann. Man stelle sich nur vor, die gestürzten arabischen Diktatoren wären im Besitz eine solchen Armee gewesen: Es hätte die Umstürze wohl nicht gegeben, da Drohnen - anders als Soldaten - stets loyal sind und bleiben. Zusammengenommen überwiegen die Nachteile des Einsatzes bewaffneter Drohnen den einzigen Vorteil, des geringeren Risikos für die eigenen Soldaten, deutlich. Eine gute Grundlage für den Einsatz von nicht bewaffneten (autonomen) Drohnen bilden z.B. die "Robotergesetze" von Isaac Asimov. Es gibt sehr viele sinnvolle Einsatzszenarien für Drohnen - für keines davon ist jedoch eine Bewaffnung erforderlich.

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Jaunumi

  • Pet 1-17-14-580-036874

    Sicherheits- und Verteidigungspolitik


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz und die Produktion
    unbemannter, bewaffneter Drohnen zu ächten, und die Bundesregierung auffordern,
    diese Position international zu vertreten.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 713 Mitzeichnungen und
    136 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
    werden... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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