Alue: Baijeri

Sofortiger Rücktritt des bayrischen Innenminister Joachim Herrmann.

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Vetoomus on osoitettu
Bayerischer Landtag

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Bayerischer Landtag

Das Thema Bundestrojaner alleine wäre Grund genug gewesen, einen sofortigen Rücktritt einzuleiten. Nun konnte man sich in der letzten Innenministerkonferenz Sitzung (TOP 41) bedauerlicherweise nicht zu einem Abschiebestopp für Afghanistan durchringen. Aber es ist ein Bundesgesetz: das Abschiebungen nur nach einer umfassenden Einzelfallprüfung erfolgen sollen.

Perustelut

Die meisten Bundesländer haben wir aber einen faktischen Abschiebestopp. Und nach einem Mindestaufenthalt von 18 Monaten wird bei Erfüllung der Passpflicht bzw. nach Identitätsklärung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet bei jedem Asylantrag im Einzelfall, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Asyl hat oder ob Gründe für ein Abschiebungsverbot vorliegen. Diese Einzelfallprüfung ist richtig, da sie den Menschen und sein persönliches Schicksal in den Mittelpunkt stellt. Jeder Mensch hat das Anrecht auf eine individuelle Entscheidung der Verwaltung, statt zu verallgemeinern und pauschale Urteile zu fällen. Das bedeutet aber auch, dass es weder eine allgemeine Aufnahmegarantie noch einen allgemeinen Abschiebestopp für Menschen aus bestimmten geographischen Regionen geben kann, sondern immer und zuerst der Einzelfall zu betrachten ist.

Und erneut zeigt hier ein Innenminister, das ihm die Position des "schwarzen Sheriff", besser zu Gesicht steht, wozu ja auch Beihilfe zum Mord gehört, als: Geist, Empathie und Menschlichkeit. Wir brauchen keine zusammen gebastelten eigenen Kanonenkugeln, die uns im restlichen Deutschland als das entlarven, was wir sind: Keine so gerne gesehene Elite, sondern ein U-CSU und damit unchristliches bewusstloses Volk, das verlernt hat, Werte zu achten. Es sei denn, es handelt sich um die eigenen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 01.02.2015
Keräys päättyy: 30.04.2015
Alue: Baijeri
Aihe: Kansalaisoikeudet

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