Regione: Germania
 

Solidaritätszuschlag - Beibehaltung der Erhebung des Solidaritätszuschlags

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

21 Firme

La petizione è stata respinta

21 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Solidaritätszuschlag weiter zu erheben und damit den Einstieg aller Einkommen zur Zahlungen in die staatliche Rentenversicherung zu erreichen.

Motivazioni:

Die Deckung der staatlichen Rentenversicherung steht ja nicht auf gesicherten Säulen. Der Kreis der Beitragszahler muss daher erhöht werden. Von der Zahlung sollten die Städte- und Gemeinden befreit sein. Die Förderung der Riester Renten muss, da eh nicht alle Arbeitnehmer daran teilnehmen können, zurückgefahren werden. Sollte bei den Versicherten der Wunsch nach mehr Altersversorgung bestehen, kann diese nach eigenen Kräften privat aufgebaut werden.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 26/09/2017
La raccolta termina: 14/11/2017
Regione: Germania
Categorie:  

Novità

  • Pet 2-18-08-6118-046364 Solidaritätszuschlag

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages erreichen, um
    damit den Einstieg aller Einkommen zur Zahlung in die staatliche
    Rentenversicherung zu erreichen. Gleichzeitig solle die Förderung der
    "Riester-Rente" zurückgefahren werden, da nicht alle Arbeitnehmer daran teilhaben
    könnten.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Deckung der staatlichen Rentenversicherung
    stehe nicht auf gesicherten Säulen. Der Kreis der Beitragszahler müsse deshalb
    erhöht werden. Der Abbau der Förderung der "Riester-Rente" sei vertretbar, da es
    den Personen, die den Wunsch nach einer höheren Altersversorgung hätten, selbst
    überlassen bleibe, diese nach eigenen Kräften privat aufzubauen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab 19 Diskussionsbeiträge und 22 Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

    Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat zum Ziel, verlässliche steuerliche
    Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Finanzierung der
    Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der
    Bürgerinnen und Bürger zu stärken und der Wirtschaft bei der Bewältigung der
    aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen. In Deutschland
    beruht die Besteuerung des Einkommens auf dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit
    der Besteuerung. Dieser besagt, dass eine Besteuerung entsprechend der
    individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Aus Gründen der
    Steuergerechtigkeit sind Abgaben zur Finanzierung der Allgemeinheit im Rahmen
    der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu leisten.

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1
    Nr. 6 des Grundgesetzes zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie
    deren besonderen Erhebungsformen (z.B. Lohnsteuer). Das Aufkommen daraus
    steht allein dem Bund zu. Die Erhebung setzt einen anderweitig nicht
    auszugleichenden Mehrbedarf im Aufgabenbereich des Bundes voraus. Dem
    Gesetzgeber steht im Rahmen der Haushaltsaufstellung das Recht zu, über die
    Verwendung der Staatseinnahmen zu entscheiden. Mit diesem Grundsatz ist es nicht
    vereinbar, Zweckbindungen für Steuern, oder wie hier für die Ergänzungsabgabe
    vorgeschlagen, vorzusehen. Das Mittelaufkommen soll vielmehr unabhängig von der
    Steuerart in die Gesamtmasse des Haushaltes einfließen können. Der
    Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, von dieser Position abzuweichen.

    Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für künftige Generationen das
    wichtigste Element zur Sicherung des in der Erwerbsphase aufgebauten
    Lebensstandards bleiben. Allerdings ist auch eine ergänzende eigenverantwortliche
    Altersvorsorge wichtig. Damit Bürgerinnen und Bürger zum Aufbau einer
    ergänzenden Altersvorsorge angeregt werden, fördert der Staat die betriebliche
    Altersversorgung und die private Altersvorsorge. In diesem Kontext ist die
    "Riester-Rente" zu sehen. Sie soll einen Anreiz setzen, eine zusätzliche
    Altersvorsorge eigenverantwortlich aufzubauen. Dies geschieht durch die
    Gewährung einer Altersvorsorgezulage und ggf. eines darüber hinausgehenden
    Steuervorteils. Im Gegenzug werden die sich aus dem geförderten
    Altersvorsorgevermögen ergebenden Altersleistungen in vollem Umfang bei der
    nachgelagerten Besteuerung berücksichtigt. Bei der "Riester-Rente" handelt es sich
    nicht um ein obligatorisches Alterssicherungssystem. Ob der Anleger die
    bestehenden Möglichkeiten nutzt oder in anderer Form für sein Alter vorsorgt, obliegt
    seiner Entscheidung. Die heutige Riester-Zulagenförderung ist gerade für
    Geringverdiener- und Niedrigverdiener eine wichtige staatliche Förderung.
    Schließlich gibt es aktuell rd. 16,5 Mio. "Riester-Verträge".

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
    werden konnte.

    Begründung (PDF)

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