376 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge beschließen, dass ein geeignetes Nachweisdokument über das Bestehen des alleinigen Sorgerechts eingeführt wird.
Begründung
Kommt ein Kind außerhalb einer Ehe zur Welt, hat kraft Gesetzes grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Damit obliegt ausschließlich ihr die Personen- und Vermögenssorge des Kindes. Leider wird häufiger der Nachweis des alleinigen Sorgerechts verlangt, z.B. bei der Beantragung eines Kinderausweises, Bankgeschäfte (Sparbuch, Sparvertrag) für das Kind, medizinische Eingriffe, Anmeldung bei Kindergarten, Vereinen etc. Beim Jugendamt kann man eine "Bescheinigung nach §58 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach §1626 a Abs. 1 Nr. 1 des BGB" beantragen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 3-4 Wochen und diese Bescheinigung gilt auch eigentlich nur für den aktuellen Zeitraum, da ja sofort danach eine Sorgeerklärung zum gemeinsamen Sorgerecht beantragt werden könnte. Für Kurzfristige Maßnahmen dauert dieser Antrag zu lange und es kann vorkommen, dass solche Bescheinigungen mehrmals pro Jahr für ein Kind notwendig sind. Selbst wenn man immer schon das alleinige Sorgerecht hatte, muss bewiesen werden, dass auch später nie beantragt wurde, das Sorgerecht zu teilen. Es würde für betroffene Alleinerziehende eine Erleichterung sein, wenn es ein Dokument oder einen ?Sorgerechtsausweis? gäbe, der eine längerfristige Gültigkeitsdauer hat und nur bei eintretenden Änderung eingezogen oder angepasst wird. In der Regel ändert sich das alleinige Sorgerecht nicht mehr.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.04.2009
Petition endet:
07.07.2009
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Kathrin Zernecke
Sorgerecht der Eltern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Landesvolksvertretung von Berlin zuzuleiten, soweit es um die
Dauer der Erteilung einer Bescheinigung nach § 58a SGB VIII geht;
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Bundestag möge beschließen, dass ein geeignetes Nachweisdokument über
das Bestehen des alleinigen Sorgerechts eingeführt wird.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, dass immer
häufiger Nachweise für das Bestehen des alleinigen Sorgerechts von verschiedenen
Stellen verlangt würden. Dies gelte z.B. bei der Beantragung eines Kinderausweises,
Bankgeschäften (Sparbuch, Sparvertrag)... weiter
Debatte
Ein Paar, das zufällig den gleichen Nachnamen, wie ein Kind hat muss nicht nachweißen, dass sie tatsächlich die Eltern sind und somit das gemeinsame Sorgerecht besitzt. Ich kann meinen Schwager und meine Schwägerin mit meinem 17 jährigen Sohn zur Zulassungsstelle schicken und sie dürfen sein Auto auf seinen Namen anmelden. Ich darf nur mit der Sterbeurkunde meines Mannes sein Auto auf Ihn anmelden. Zum einen belegt die Sterbeurkunde nicht, dass ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn hatte zum anderen belegt die Sterbeurkunde noch nicht einmal, dass mein Sohn auch der Sohn meines ..
Noch kein CONTRA Argument.