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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderung im Unterhaltsrecht (Elternunterhalt erst ab 100.000 € Einkommen) auch der Freibetrag für die Altersvorsorge bezüglich des Schonvermögens angehoben wird.
Gerekçe
Bisheriger Stand ist, dass Kinder, die unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind, ein gewisses Schonvermögen für ihre Altersvorsorge besitzen dürfen.Gerechnet wird hier mit pauschal 5% vom Bruttolohn als Rücklage über die gesamten Arbeitsjahre. Dieser Betrag ist laut Empfehlungen verschiedener Experten zur privaten Altersvorsorge zu niedrig, um die Lücke zur sinkenden und irgendwann voll zu versteuernden gesetzlichen Rente zu schließen. Das Urteil des BGH ist von 2006 (Az. XII ZR 98/04) und damit nicht mehr an die aktuelle Sachlage bezüglich der gesetzlichen Rente und der gestiegenen Lebenserwartung angepasst. Realistisch sind eher 10% plus X vom Bruttolohn.Bei der bisherigen Regelung sind Kinder gezwungen, ihre eigene Renten- und Pflegevorsorge, welche durch Rücklagen oder Eigentum verschiedener Art erarbeitet wurde, zu mindern, um somit später selbst in der Gefahr zu sein, von Sozialleistungen oder ihrerseits vom Elternunterhalt abhängig zu sein, wenn der Pflegefall eintritt. Der Staat, welcher die unsichere und desolate Situation bezüglich sinkender Renten verantwortet, stiehlt sich gleichzeitig aus der Verantwortung, indem er Bürger, welche zusätzlich privat vorsorgen, zur Kasse bittet. Dies ist unsozial, ungerecht und verlagert das Problem in die nächste und übernächste Generation!
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
16.05.2019
Dilekçe biter:
07.08.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.