Region: Niemcy

Staatsschulden - Veröffentlichung von Informationen zum "Schuldentilgungskonto" des Bundes

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
163 Wspierający 163 w Niemcy

Petycja została zakończona

163 Wspierający 163 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß auf der Internetseite der Bundesregierung und der einzelnen Bundesministerien einfach zu findende Informationen zu dem „Schuldentilgungskonto“ des Bundes und der genauen Bankverbindung vorgehalten werden. Das „Schuldentilgungskonto“ des Bundes ist außerdem in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufzunehmen.

Uzasadnienie

Das „Schuldentilgungskonto“ des Bundes wird durch die Bundesregierung leider nicht beworben und soll auch in Zukunft nicht beworben werden. Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen sollte der Staat nicht durch aktives Werben um Gelder mit gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Vereinen konkurrieren. Selbst wenn dieser Ansicht gefolgt werden sollte, dann kann es doch nicht sein, daß nicht einmal auf der Internetseite der Bundesregierung oder der einzelnen Bundesministerien einfach zu findende Informationen zu dem Konto und der genauen Bankverbindung vorhanden sind. Es muß und sollte möglich sein, ohne zu werben schlicht und neutral dazu zu informieren.Das Schuldentilgungskonto des Bundes ist derzeit nicht in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufgenommen, so dass die Zahlung von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren nicht zur verbindlichen Reduzierung der Staatsschulden verwendet werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, das die Zweckbindung der Schuldentilgung nicht mit dem Charakter an sich „freiwilliger“ Geldleistungen vereinbar sei. Der Einwand kann nicht überzeugen, da bei anderen Geldauflagenempfängern (wie den gemeinnützigen Vereinen) deren Zweckbindung anhand von deren Satzung denklogisch auch nicht mit dem Charakter an sich „freiwilliger“ Geldleistungen vereinbar wäre. Eine höhere Schuldentilgung dient insbesondere den zukünftigen Generation der deutschen Gesellschaft.

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