Région: Allemagne
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Staatsverkäufe neu regulieren.

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
24 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Der Deutsche Bundestag möge eine sofortige Beendigung des Verkaufs Bundeseigener Immobilien und Konversionsflächen, sowie gleichzeitige Neuordnung der Eigentumsverhältnisse beschließen…

Raison

In der vergangenen Zeit hat der Bund aus verschiedensten Gründen Immobilen gekauft oder errichtet. Sowohl Kauf als auch Bau und Unterhaltung dieser Immobilien erfolgten auf Anweisung und bei der Zweckverwendung zum Wohle und im Auftrag der Bevölkerung.

Die Finanzierung erfolgte zu jedem Zeitpunkt hierbei aus Steuermitteln. Diese Steuergelder waren in ihrer Ausprägung Mittel der Steuerzahler.

Da sowohl Aufwendung zum Erwerb, als auch die des Unterhalts dieser Immobilien und Konversionsflächen zu jeder Zeit durch Staatsgelder getragen wurden, standen diese zwar im Besitz des Bundes, jedoch waren sie in sachlichem Eigentum des Staates und somit der Allgemeinheit.

Aus diesem Grund muss die staatliche Praxis der Veräußerung auf ihre Rechtsgültigkeit überprüft werden, da das Eigentumsverhältnis unter diesem Aspekt nicht rechtsverbindlich geklärt ist.

Forderung Besitztümer des Bundes werden künftig gemäß ihrer jeweiligen Verortung in die Verwaltungshoheit des ansässigen Bezirkes/ Landes oder ggf. der Kommune übergeben. Vorrangig ist die Bestandssicherung der sozial staatlichen Aufgabenbereiche, unter der Prämisse des geringsten Kostenaufwands. Vor einer Veräußerung steht die Überprüfung auf eine mögliche Verwendung der Immobilie/ der Konversionsfläche nach sozial staatlichen Kriterien. Zu bedenken sind insbesondere der vernachlässigte soziale Wohnungsbau, (Fehlbedarf etwa 850.000 Wohnungen *Quelle: Mieterbund 2012) sowie die fehlende Flächen im Zuge der Energiewende. Gerade die Konversionsflächen bieten hier großes Potential bei der Realisation verschiedenster Projekte. Da hierbei Nutzflächen bereits vorgegeben sind, würde eine zusätzliche Freiflächenversiegelung vermieden werden können. Dadurch würden Kommunen und Länder Zugriff auf Flächen in ihrem Hoheitsgebiet erhalten.

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