Stadtbann/Gewaltschutzverordnung zu Wiederholungsdelikten in Nürnberg

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Die Verbannung verstößt gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (https://de.wikipedia.org/wiki/Verbannung)

Text der Petition

Stadtbann/Gewaltschutzverordnung zu Wiederholungsdelikten in Nürnberg:

Der Schutz der Bevölkerung vor Delinquenzen im Stadtgebiet Nürnberg soll folgendermaßen geregelt sein:

Jede Person, die wiederholt Gewaltstraftat begangen hat oder zu begehen versucht hat oder zumindest eine schwere Straftat begangen hat, oder böswillig Sach-/Betrugs-/Diebstahlsschäden in Summe von gleich oder mehr als hunderttausend Euro verursacht hat, soll jedwedes Freizügigkeits-, Aufenthalts- und Wohnrecht binnen der Stadtgemeinde einzubüßen haben, unwiderruflich für die Dauer von fünfundreißig Jahren; ersatzweise solches Kontakt- und Näherungsverbot ausgesprochen bekommen, welches sich auf jede im Stadtgebiet vorfindliche Person und deren Immobilienbesitz sowie öffentliche Bauten bezieht und ebenso lang andauert. Bei Verstoß gegen solche Gewaltschutzanordnung/Ausweisung soll der Delinquent mit einer Geldbuße von zumindest dreihunderttausend Euro, ersatzweise mit achtjähriger Arbeitshaft belegt werden. In jedem Fall sollen die bürgerlichen Ehrenrechte lebenslang entzogen sein.


Zweck solcher Regelung ist die wirksame Eindämmung von Stadtkrimininalität und Erhöhung der Hemmschwelle zur Wiederholungsstraftatbegehung.

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