Stadttauben in Halberstadt: Helfen statt Füttern bestrafen!
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Grund der Sperrung
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Text der Petition
KEIN VERSCHÄRFTES TAUBENFÜTTERUNGSVERBOT IN HALBERSTADT – ERST LÖSUNGEN SCHAFFEN!
Wir fordern den Stadtrat der Stadt Halberstadt auf, der geplanten Verschärfung des Taubenfütterungsverbots in der Beschlussvorlage BV 264 (VIII/2024–2029) nicht zuzustimmen.
Ein Fütterungsverbot besteht in Halberstadt bereits. Nun soll die Regelung verschärft und ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Bevor Verbote verschärft und Menschen mit Bußgeldern belegt werden, sollte die Stadt prüfen, welche Maßnahmen die Probleme mit Stadttauben wirklich und langfristig lösen können.
Wir sagen nicht, dass es kein Problem gibt.
Wir sagen: Das Problem braucht eine Lösung, die auch funktioniert.
*Quelle: Stadt Halberstadt, Beschlussvorlage BV 264 (VIII/2024–2029), „1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (GVO)“, Ratsinformationssystem der Stadt Halberstadt:
https://ris.halberstadt.de/vorlagen*
WARUM IST DAS WICHTIG?
Die Stadt Halberstadt begründet die geplante Verschärfung unter anderem mit der Entwicklung der Taubenpopulation und den Verunreinigungen des öffentlichen Raumes.
Diese Probleme wollen auch wir nicht kleinreden.
Aber die entscheidende Frage ist:
Werden es wirklich weniger Tauben und wird Halberstadt wirklich sauberer, wenn Verstöße gegen das Fütterungsverbot künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können?
HUNGRIGE TAUBEN VERSCHWINDEN NICHT
Stadttauben sind keine Wildtiere, die einfach in einen anderen Lebensraum weiterziehen, wenn sie nichts mehr zu fressen finden.
Sie sind Nachkommen domestizierter Haustauben. Ihr Leben ist seit Generationen eng mit dem Menschen und unseren Städten verbunden.
Wenn Stadttauben kein geeignetes Futter bekommen, verschwinden sie deshalb nicht. Sie suchen weiter nach Nahrung und ernähren sich unter anderem von weggeworfenen Lebensmitteln und Abfällen.
Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass diese ungeeignete Ernährung zu Mangelernährung führen kann. Diese zeigt sich unter anderem durch den dünnflüssigen sogenannten „Hungerkot“, über den sich wiederum viele Menschen ärgern.
*Quelle: Deutscher Tierschutzbund, „Tauben in der Stadt“:
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/wildtiere/stadttauben/*
WENN TAUBENKOT DAS PROBLEM IST, MÜSSEN WIR AUCH DARÜBER REDEN, WO DER KOT LANDET
Gerade die Verunreinigung des öffentlichen Raumes führt die Stadt als Argument für die Verschärfung an.
Aber genau hier lohnt sich ein anderer Blick.
Bei einem betreuten Taubenschlag bekommen die Tiere geeignetes Futter und Wasser sowie feste Ruhe- und Brutplätze. Dadurch können die Tauben an einen kontrollierten Standort gebunden werden.
Und wo sich die Tauben einen großen Teil ihrer Zeit aufhalten, fällt auch ein großer Teil ihres Kotes an.
Der entscheidende Unterschied:
Im Taubenschlag kann dieser Kot regelmäßig entfernt werden.
Er landet dann nicht auf Gehwegen, Plätzen, Dächern und Fassaden.
Kontrollierte Fütterung bedeutet deshalb nicht, irgendwo Futter für Tauben auszustreuen.
Es geht um einen betreuten Ort mit geeignetem Futter, Reinigung, Kontrolle der Tiere und Kontrolle der Brut.
*Quelle: Deutscher Tierschutzbund, FAQ zur Taubenschutzkampagne:
https://www.tierschutzbund.de/kampagnen/taubenschutzkampagne/faq-zur-taubenschutz-kampagne/*
WENIGER TAUBEN ERREICHT MAN NICHT DURCH HUNGER
Wenn die Zahl der Stadttauben langfristig verringert werden soll, muss ihre Vermehrung kontrolliert werden.
Genau das ist in einem betreuten Taubenschlag möglich.
Die Tiere können dort in Ruhe brüten. Die gelegten Eier werden regelmäßig gegen Attrappen ausgetauscht. Dadurch schlüpfen weniger Jungtiere und die Population kann langfristig reguliert werden.
Auch Mangel- und Fehlernährung verhindert die Vermehrung der Stadttauben nicht zuverlässig.
Wer weniger Tauben möchte, braucht deshalb eine echte Populationskontrolle – nicht mehr Hunger.
*Quelle: Deutscher Tierschutzbund, „Stadttaube und Mensch“:
SACHSEN-ANHALT HAT BEREITS UMGEDACHT
Auch das Land Sachsen-Anhalt hat seine Haltung zum Umgang mit Stadttauben verändert.
Seit der Änderung der Schädlingsbekämpfungsverordnung im Jahr 2023 gelten verwilderte Haustauben in Sachsen-Anhalt nicht mehr als tierische Schädlinge.
Das ist für unsere Diskussion in Halberstadt besonders interessant.
Das Land Sachsen-Anhalt erklärt selbst, dass die frühere Einstufung einem tierschutzgerechten Taubenmanagement mit Taubenschlägen und einer gesteuerten, tierschutzgerechten Fütterung entgegenstand.
Durch die Änderung wurden die Einrichtung und der Betrieb betreuter Taubenschläge wesentlich erleichtert.
Der Tierschutzbericht des Landes bezeichnet ein solches Populationsmanagement als tierschutzfachlich erwünscht, weil sich die Population damit aktiv kontrollieren und beeinflussen lässt.
*Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Tierschutzbericht 2025, Abschnitt zur Änderung der Schädlingsbekämpfungsverordnung:
DESHALB UNSERE BITTE AN DEN STADTRAT
Stimmen Sie der geplanten Verschärfung des Fütterungsverbots nicht zu.
Nutzen Sie die Zeit stattdessen, um gemeinsam mit Tierschutz, Fachleuten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu prüfen, welche Lösung für Halberstadt wirklich funktioniert.
Wir sind bereit, dabei mitzuarbeiten.
Wir können bekannte Problemstellen erfassen, Erfahrungen zusammentragen, Kontakte zu bereits bestehenden Stadttaubenprojekten herstellen und bei der Entwicklung eines Konzeptes unterstützen.
Wir wollen das Problem nicht kleinreden.
Wir wollen weniger Tauben, weniger Kot und weniger Tierleid.
Aber dafür brauchen wir eine Lösung, die an den Ursachen ansetzt.
Nicht mehr Hunger und höhere Bußgelder – sondern ein vernünftiges Stadttaubenmanagement.