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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten (leibliche Abkömmlinge) in Erbangelegenheiten zu stärken: - Kein Ausstellen eines Erbscheines an die Erben, solange kein Vermögensverzeichnis nach § 260 Absatz 1 - 3 BGB von den Erben an die Pflichtteilsberechtigten/Gerichte vorgelegt wird.- Grundsätzlich Dinglicher Arrest auf den Nachlass zum Schutz der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten - zumindest auf den Wertanspruch der Pflichtteilsberechtigten.
Perustelut
Sobald der Erbberechtigte den Erbschein erhalten hat, kann er den Nachlass veräußern - auch wenn die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten noch nicht erfüllt wurden.Das verhindern weder Gerichsverfahren noch Gerichtsvollzieher mit vollstreckbaren AusfertigungenAblauf:Erbe erhält Erbschein - veräußert Erbe (z. B. Hausverkauf) - zieht ins Ausland, da dort keine Meldepflicht - kehrt wieder zurück und behauptet, Geld etc. wurde gestohlen,Interesse der Justiz an Strafverfolgung??? Sollte die Erstellung eines Vermögensverzeichnis von dem Erben verweigert werden, kann ein dinglicher Arrest dieses Vorgehen unterbinden. Leider wird in der Praxis ein dinglicher Arrest meist abgelehnt.
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Petition gestartet:
06.07.2020
Petition endet:
31.07.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.5.2022
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