Piirkond : Saksamaa
Pilt petitsioonist Steuer- und Sozialversicherungsreform

Steuer- und Sozialversicherungsreform

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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2016
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Da das bisherige Steuer- und Sozialversicherungswesen zu intransparent ist, dient es- meiner Meinung nach – lediglich zur Verschleierung und nicht dem Allgemeinwohl. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, nachfolgenden Vorschlag zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht - auf ausnahmslos alle Einkommensbezieher anzuwenden.

Selgitus

Vorschlag: Allgemeine Steuerbefreiung bis zu einem Jahreseinkommen von 15.000 EURO. 10% Steueranteil auf alle Einkommensarten bis 50.000 EURO, jährlich. 20% Steueranteil auf alle Einkommensarten bis 80.000 EURO. Jährlich. 30% Steueranteil auf alle Einkommensarten ab 80.000 EURO. Jährlich. Abschaffung des Ehegattensplittings.


Beispielberechnung: Jahreseinkommen: 47.000 EURO Steuerfreibetrag: 15.000 EURO - Steueraufkommen: 3.200 EURO Pflichtabgabe zur Sozialversicherung, 20% Von 47.000 € 9.400 EURO


Verfügbares Jahresnetto 34.400 EURO monatl.: 2.866 EURO


Abschaffung sämtlicher steuerlichen Ausnahmen.

Zur Optimierung der Sozialversicherungssysteme (Rente, Kranken- und Pflegevers.)wird auf alle Einkommensarten eine Pflichtabgabe von 20 % erhoben. Die bestehende Beitragsbemessungsgrenze ist abzuschaffen.

Die Steuer- und Sozialversicherungspflicht ist unlösbar mit der Staatsbürgerschaft zu verbinden.

Der bisherige Arbeitgeberanteil für Beiträge zu den Sozialversicherungen entfällt bei dieser Reform.

Arbeitgeber zahlen alleine in die Arbeitslosenversicherung, 10% des jeweiligen Arbeitslohns, bzw. Gehalts.

Arbeitnehmer sind bei diesem Modell von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung freigestellt.

Die Unternehmenssteuer ist grundsätzlich mit 25% des Jahresumsatzes zu entrichten. Unternehmerische Investitionen sind – wenn diese nachweislich nicht zum Arbeitsplatzabbau führen – vom Umsatz absetzbar.

Erbschaftssteuer ist nur auf Privatvermögen, ab einem Gesamtwert von 1.000.000 EURO mit 10% zu erheben. Ausgenommen ist hiervon die Weitergabe von Unternehmen mit nachhaltigen Beschäftigungsverhältnissen.

Abzuschaffen sind:

Umweltsteuern auf Benzin, Öl, Gas (Energiesteuer) Solidaritätsabgabe

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