Kraj : Německo

Steuerliche Berücksichtigung von Energiekosten für Fahrzeuge nur bis zur Höhe der Herstellerverbrauchsangaben

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen und Selbständige die Energiekosten für zulassungspflichtige Fahrzeuge nur bis zur Höhe der Herstellerverbrauchsangaben steuerlich geltend machen können.

Odůvodnění

Für zulassungspflichtige Wasser-, Schienen- und Straßenfahrzeuge liegen i.d.R normierte Energie-Verbrauchsangaben pro Kilometer, Tonnenkilometer oder Arbeitsstunde vor. Bei Nichtvorliegen von Herstellerverbrauchsangaben ist ein Wert vom Gesetzgeber festzulegen. Eine Begrenzung der abzugsfähigen Energiekosten für zulassungspflichtige Fahrzeuge auf Herstellerverbrauchsangaben soll gesetzlich festgeschrieben werden und dazu führen, dass Fahrzeuge Verbrauchswerte in der Realität einhalten.Der Nachweis von Verbrauchsdaten wird künftig bei vielen Fahrzeugen durch eine “On Board Fuel Consumption Monitoring” Einheit erleichtert.Hersteller, die zu optimistische Werte angegeben haben, werden wahrscheinlich von Unternehmen und Selbständigen bei Neuanschaffung künftig nicht mehr berücksichtigt, da die Aufwendungen für den Betrieb derer Fahrzeuge höher liegen als bei Fahrzeugen von Herstellern, die realitätsnähere Verbrauchsangaben machen. Unternehmen und Selbständige, die versuchen die höheren Aufwendungen durch Erhöhung der Endkundenpreise zu kompensieren, werden von Markteilnehmern, die ökonomischer Wirtschaften aus dem Markt gedrängt.Beispiele- Kraftfahrzeug: Angabe nach NEFZ 5,5 Liter / 100 km, Realverbrauch 5,9 Liter. Absetzbar wären nur die Kosten für 5,5 Liter- Hybridfahrzeug: Angabe nach WLTP 1,9 Liter / 100km und 15 kWh / 100 km. Absetzbar wären nur die Kosten für 1,9 Liter und 15kWh.- Lkw: Herstellerangabe 29 Liter / 100km, Realverbrauch 31 Liter. Absetzbar wären nur die Kosten für 29 Liter

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