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Steuerpolitik - Änderung der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung zur Minimierung des bürokratischen Aufwands

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den Verordnungsgeber aufzufordern, die EnSTransV so zu ändern, dass der nicht notwendige bürokratische Aufwand ausgeschlossen wird. Dazu sollen1.nur die Unternehmen zur Abgabe von Erklärungen verpflichtet werden, deren Erstattungen aus dem StromStG- und EnergieStG höher sind als die seitens der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerte.2.In den verbleibenden Fällen sollen nur die Angaben abgefordert werden, die dem Hauptzollamt noch nicht vorliegen.

Selgitus

Zur Transparentmachung erhaltener Begünstigungen aus der Strom- und Energiesteuer wurde mittels der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) europäisches Recht in deutsches überführt. Ziel ist es, erhebliche Erstattungen und Ermäßigungen europaweit transparent zu veröffentlichen. An diesem Ziel soll aus Sicht des Petenten auch festgehalten werden.Durch die Gestaltung der EnSTransV werden jedoch mehrere zehntausend kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht einmal ansatzweise an die definierten Grenzwerte heranreichen, verpflichtet, eine jährliche Meldung an das zuständige Hauptzollamt(HzA) zu machen. Dabei liefert das betroffene Unternehmen dem HzA Informationen zu Erstattungsbeträgen, die ihnen dasselbe Hauptzollamt per Bescheid im Jahr zuvor erstattet hat und dementsprechend dort bekannt sind. Mehr irrsinnige Bürokratie geht nicht. Auch die Möglichkeit der Befreiung von der Anzeigepflicht senkt den Aufwand nur bedingt, da dieser Antrag alle 3 Jahre erneut zu stellen ist. Aber auch dieser Antrag enthält nur Informationen, die dem HzA sowieso schon vorliegen.Sowohl den Betrieben als auch den Hauptzollämtern entstehen erhebliche bürokratische Aufwände zur Erhebung von Daten, die bereits vorhanden sind und in der Folge überwiegend niemand benötigt. Das ist schnellstmöglich zu beenden.

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