Kraj : Německo

Steuerrecht - Reform der Luftverkehrsabgabe

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Reform der Luftverkehrsabgabe beschließen und nur Kurzstreckenflüge besteuern. Hier könnte es zwei Steuerklassen A (Ultrakurzstrecke unter 300 km) und B (Kurzstrecke: 300 bis 700 km) geben. Dabei soll die Klasse A aus ökologischen Gründen höher (bspw. 50 Euro) ausfallen als die Klasse B (bspw. 25 Euro).Die neue Steuer soll ferner nicht anfallen, wenn einer der Flughäfen auf einer Insel liegt, zu der keine im Personenverkehr betriebene Schienenverbindung führt.

Odůvodnění

Das heutige System wurde u. a. ökologisch begründet und besteuert Flüge in drei Klassen, wobei längere Flüge höher besteuert werden. Dies entfaltete erstens eine keine nennenswerte Wirkung für Kurzstrecken, denn die 8,78 Euro auf Kurzstrecken fallen überhaupt nicht ins Gewicht bei der Kaufentscheidung eines Fluggastes. Zweitens entfaltete die Abgabe unerwünschte Lenkungen auf Fernstrecken, so dass viele Fernstrecken mittlerweile nicht von Deutschland aus direkt angeflogen werden, sondern Umstiege im europäischen Ausland erfolgen. Ursache hierfür ist, dass bei Fernreisen von Touristen (und erst recht von Reiseveranstaltern) häufig der Preis ein wichtiges Auswahlkriterium ist, so dass eine Ersparnis von 41,49 Euro durchaus relevant ist. Die großen Airlines müssen ohnehin ihre Passagiere irgendwo bündeln, bevor sie sie auf andere Kontinente fliegen lassen. Die Luftverkehrsabgabe sorgt nun schlicht dafür, dass die Bündelung kaum in Deutschland stattfindet. Die daraus resultierende, niedrige Anzahl von interkontinentalen Direktflügen aus Deutschland ist ein Wettbewerbsnachteil, der aktuell in Kauf genommen wird, ohne dass es einen positiven ökologischen Effekt gäbe - möglicherweise sogar einen nachteiligen durch die fehlende Flugbündelung im europazentral gelegenen Deutschland. Daher möge die Steuer für Fernflüge abgeschafft werden.Flüge der geplanten Klasse A (bis 300 km) sind in aller Regel völlig überflüssig und könnten mit der Bahn in aller Regel ökologisch wesentlich besser absolviert werden, ohne dass hier ein Zeitverlust entstünde. Wer hier unnötigerweise dennoch fliegt, kann höher besteuert werden, um eine klare Lenkungswirkung zu entfalten.Flüge der geplanten Klasse B (bis 700 km) sind in aller Regel schneller mit dem Flugzeug absolviert, aber nicht unbedingt VIEL schneller. Hier erfolgt beim Kunden eine Preis/Nutzen-Kalkulation. Eine Steuer in diesem Bereich sollte diese Kalkulation leicht zugunsten der ökologischen Alternative beeinflussen, ohne den schnelleren Weg de facto auszuschließen. Der Kunde soll selbst entscheiden, wie wichtig ihm die Geschwindigkeit ist. Heute jedoch sind auf solchen Strecken Flugzeuge häufig sogar billiger, als die viel ökologischere Bahn, was zeigt, dass eine ökologische Steuerung durch die aktuelle Abgabe verfehlt wird. Im Idealfall nutzt man die Einnahme aus der neuen Abgabe direkt zur Mehrwertsteuerbefreiung von Bahnfahrten - so dass das Preisargument noch deutlicher für die Bahn spricht. Geschäftsreisende werden weiterhin ohne deutliche höhere Kosten den Flug nehmen können. Privatreisende niedriger und mittlerer Einkommen könnten aber künftig davon profitieren, dass der etwas langsamere Weg günstiger wird. Mit einer solchen Besteuerung würde nur sanft in den freien Markt eingegriffen, aber endlich eine sinnvolle Lenkungswirkung entfaltet, die aktuelle Abgabe verfehlt.Die exakten Entfernungsgrenzen und Besteuerungshöhen können ggf. gerne auch revidiert werden, das neue Prinzip ist enscheidend.

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