Stillliegen eines Kleinfahrzeugs an einer ungenehmigten Liegestelle

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Unterstützende 5 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Stillliegen eines Kleinfahrzeugs an einer ungenehmigten Liegestelle auf der Spree-Oder-Wasserstraße und der Unteren Havel-Wasserstraße für bis zu einen Tag weiterhin zuzulassen und auf die geplante Änderung der §§ 21.24 und 22.24 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu verzichten. Stattdessen soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Liegestellen geschaffen werden.

Begründung

Durch eine geplante Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die schon Ende August beschlossen werden soll, ist momentan die vielseitige und freie Nutzung der Wasserflächen in Berlin und Brandenburg bedroht. Konkret sollen § 21.24 Nr. 6 und §22.24 Nr. 6 der BinSchStrO durch Streichung der jeweiligen Sätze 2 und 3 so geändert werden, dass das unbemannte Stillliegen auf der unteren Havel, dem Havelkanal, der Spree-Oder-Wasserstraße, der Müggelspree, der Dahme und den Rüdersdorfer Gewässern nur noch an genehmigten Liegestellen erlaubt ist. Bisher ist es hingegen möglich, ein Kleinfahrzeug für bis zu einen Tag unbewacht zu ankern oder am Ufer festzumachen. Diese Möglichkeit wird vielfach von zahlreichen Wassersportler:innen sowie im Wassertourismus genutzt. Gleichzeitig gewährleistet sie eine demokratische, kulturelle und umweltpädagogische Nutzung der Wasserflächen durch eine Vielzahl von Akteuren.Die Änderung würde die Möglichkeiten des Wassersportes und Wassertourismus in der Region Berlin Brandenburg massiv einschränken, da oft im Sommer nicht ausreichend Hafen- und Liegeplätze für alle Wassersportler:innen vorhanden sind und diese aufs Ankern angewiesen sind.Des Weiteren wären die Wasserflächen als einer der letzten verbleibenden Freiräume in Berlin bedroht. Die aktive Kulturboot Szene, die sich hier etabliert hat, wäre in ihrer Existenz bedroht und könnte das vielseitige Programm aus niedrigschwelligen Kulturangeboten, politischer Teilhabe und Umweltbildung nicht mehr aufrecht erhalten. Somit würde die Nutzung und Erfahrbarkeit der Berliner Gewässer (wieder) zu einer exklusiven Aktivität für ein solventes Publikum werden, welches sich die wenigen vorhandenen und sehr teuren Dauerliegeplätze leisten kann. Die oben genannten Defizite bei Anlege- und Liegestellen werden auch im kürzlich von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgestellten Masterplan Freizeitschifffahrt, genannt, ebenso wie der Bedarf einer stärkeren Kooperation mit örtlichen Stakeholdern.Mit der Änderung des §21.24 und des §22.24 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung soll die Verkehrssicherheit an einigen Punkten der Bundeswasserstraße (u.a. Rummelsburger Bucht) in Berlin und Brandenburg verbessert werden, da es hier durch einige wenige Fahrzeughalter:innen zu einer Behinderung der Schifffahrt gekommen ist. Diese punktuelle Situation kann jedoch auch hinreichend durch andere, z.B. strompolizeiliche Maßnahmen oder das Abschleppen von die Schifffahrt gefährdenden Fahrzeugen gelöst werden. Es ist jedoch unerlässlich, dass derart geplante Einschränkungen für Wassersport, Bootstourismus und Kulturboote mit der Schaffung ausreichender genehmigter Liegestellen einhergehen müssten. Wünschenswert wäre auch ein Modell, wonach die Stadt Berlin, ähnlich wie Heidelberg (§ 10.10 Nr. 6 BinSchStrO), das Recht erhält, in einem vereinfachten Verfahren Genehmigungen zum Stillliegen zu erteilen - geknüpft an weitergehende Vorgaben zur guten Seemannschaft und Bootsführer

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