Stoppt rechtswidrige Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) – Echte Bindungssicherheit & UN-Behindertenrechts
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Text der Petition
Wir fordern den Deutschen Bundestag und das Bundesfamilienministerium auf, den Schutz von Kindern und Familien vor ungerechtfertigten Inobhutnahmen gesetzlich abzusichern:
1. Zwingende Anhörung behandelnder Fachärzte, Psychologen und Therapeuten vor Kindschaftsentscheidungen (Art. 7 & 23 UN-Behindertenrechtskonvention i.V.m. Art. 25 GG).
2. Verbindliche BGH-Mindeststandards für Familiengutachten (§ 163 FamFG) und Verwertungsverbot für fehlerhafte Gutachten.
3. Achtung des geäußerten Kindeswillens als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).
Jährlich werden in Deutschland tausende Kinder ohne tragfähige Gefährdungslage aus ihren Familien gerissen. Besonders dramatisch ist die Situation für neurodivergente oder chronisch kranke Kinder (Autismus, ADHS), deren Symptome oft fälschlicherweise als Erziehungsfehler der Eltern dargestellt werden. Das Ignorieren von Facharztbefunden traumatisiert Kinder und zerstört Familien. Staatlicher Kinderschutz darf nicht zur Gefährdung des Kindeswohls werden.
Kostenlose Notfall-Muster & Verfassungs-Leitfäden: https://menschenrechtverteidiger.com/inobhutnahme-widerspruch-muster/