Alueella: Saksa

Strafprozessordnung - Keine Verlesung der persönlichen Daten der geladenen Zeugen durch Gerichte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
304 Tukeva 304 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2019
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  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass - basierend auf dem neuen Datenschutzgesetz - Gerichte zukünftig bei geladenen Zeugen auf eine Verlesung der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Familienstand) verzichten, insbesondere bei öffentlichen Verhandlungen.

Perustelut

Als Zeuge wird man per Ladung zu einer Gerichtsverhandlung gebeten. Dort legt man die Ladung vor mit dem gültigen Lichtbildausweis. Nun wird - auch bei öffentlichen Verhandlungen - der Zeuge durch das Verlesen der Daten vorstellig gemacht. Dies wird ein Bestandteil der Prozessordnung sein. Dies könnte man doch ändern, indem man die Prozessordnung ändert "vorstellig geworden durch Vorlage des Ladung sowie gültigem Lichtbildausweis". Als Zeuge wird man nicht geschützt. Bei entstehendem Schaden durch evtl. des Angeklagten, muss man erst mittels Beweise begründen, dass man durch ihn zu Schaden kam. Dies könnte man durch eine "nicht öffentliche Verlesung der Zeugendaten" einschränken. Doch als Zeuge ist man nicht hier nicht geschützt, meine Beschwerde bei Gericht blieb ohne Antwort und Beachtung.Bei Aufnahme meiner Zeugenaussage sollte ich bezeugen und durch meine Unterschrift erklären, dass ich mit dem Beschuldigten (dann Angeklagten) nicht verschwägert bzw. verwandt sei, jedoch durfte ich die Daten nicht erfahren?

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