Strafrecht - Steuerverschwendung als Straftatbestand

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

708 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

708 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Steuerverschwendung unter Strafe gestellt wird.

Begründung

Der Steuerzahler wird bei Nichtbezahlen der geforderten Steuern bestraft, notfalls bis zur Gefängnisstrafe.Steuerverschwender hingegen kommen ungeschoren davon. Wenn ein BER von Anfangs 2 Mrd. € inzwischen geschätzte 6,44 Mrd. € kostet und der offizielle Eröffnungstermin von 2012 um inzwischen sieben Jahre überzogen wird, darf dies nicht ohne Konsequenzen sein.Genauso wie die Erstellung der Elbphilharmonie in Hamburg, die mit Kosten von 77 Millionen und einer Eröffnung im Jahre 2010 geplant wurde, aber erst im Jahr 2016 zum Preis von 866 Millionen fertiggestellt war.Fehlplanungen müssen ab einer bestimmten Größenordnung unter Strafe gestellt werden, genauso wie absolut unnötige Ausgabe von Steuergeldern.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.03.2019
Petition endet: 14.05.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern