Kraj : Nemecko

Strafrechtliche Verfolgung von Mietern bei Mietrückstand und bereits erfolgter Kündigung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 22 v Nemecko

Petícia bola uzatvorená

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  1. Zahájená 2021
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, einen Straftatbestand zu schaffen, der es unter Strafe stellt, wenn Mieter (all genders) bei bestimmtem Mietrückstand und bei Kündigung des Mietvertrages, zumindest nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Räumungsfrist, nicht ausziehen.

Dôvody

Kleine Delikte wie Ladendiebstahl oder Handtaschenraub sind strafbewehrt, was allgemein als Selbstverständlichkeit verstanden wird. Stellt jedoch ein unter der Pfändungsfreigrenze lebender Wohnungsmieter (all genders) seine Mietzahlungen ein, kann er bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Räumungstitels aufgrund des rechtlichen Rahmens mindestens drei Monate, in der Praxis aufgrund diverser Bearbeitungszeiten eher 6 Monate, mietfrei in der Mietwohnung wohnen bleiben. Er "bestiehlt"/betrügt den Vermieter um die Kaltmiete und um die vom Vermieter (all genders) vorzufinanzierenden Heiz- und Betriebskosten, was in Summe i.d.R. mehrere tausend Euro ausmacht. Das liegt weit über dem Schaden, die ein Ladendiebstahl oder ein Handtaschenraub verursacht. Daher ist ein neuer Straftatbestand des Mietbetruges einzuführen, der die strafrechtliche Verfolgung des Mieters ermöglicht, wenn dieser eine bestimmte Anzahl von Monatsmieten im Rückstand ist (z.B. 3 Monatsmieten inkl. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen) und der Mietvertrag wirksam gekündigt ist und der Mieter nicht auszieht, zumindest aber, wenn der Mieter nach Zustellung eines vollsteckbaren Räumungstitels nicht auszieht. Mietsicherheiten sind hier nicht zu berücksichtigen, weil diese später für die Beseitigung von ggf. erst noch entstehenden Sachbeschädigungen verfügbar bleiben müssen. Die Folge wäre eine bessere Zahlungsmoral auf Seiten von Mietern, eine verbesserte Bereitschaft der Vermieter, an sozial Schwache zu vermieten, eine Entlastung der Gerichte durch Reduzierung der Anzahl der Streitfälle, allerdings auch Geschäftsrückgänge bei auf Mietrecht spezialisierten Anwaltskanzleien.

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