Región: Alemania
 

Straßengüterverkehr - Verkehrsbedingte Standzeiten als Zwangspause

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag

66 Firmas

No se aceptó la petición.

66 Firmas

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2009
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass für Berufskraftfahrer Standzeiten aufgrund Fahrbahnsperrungen (nur bei Vollsperrung ohne Ausweichmöglichkeit) als Pausenzeiten (Zwangspause) anzusehen sind und nicht vom Kontingent der verbleibenden Fahrzeit abgehen. Bei solchen mit Ausweichmöglichkeit sind sämtliche, nicht fahrzeugbezogene Durchfahrverbote (Abmessungen, Gewicht) auf die Dauer der Umleitungsmaßnahme zeitlich befristet aufzuheben.

Razones.

Der Gesetzgeber verlangt zu Recht die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Jedoch gehen sehr viele Zeiteinheiten durch "Im-Stau-Stehen" aufgrund Totalsperrungen verloren. Diese sind nicht einplanbar und daher ist es angebracht, die Zeitverluste durch ein Anhängen an das eigentliche errechnete Ende der regulären Fahrzeit auszugleichen. Als Nachweis soll die Aufzeichnung des Digitalen Tachografen - behelfsweise handschriftliche Eintragung auf dem manuellen Schaublatt - dienen, dass der LKW tatsächlich in einem solchen Stau festsaß. Dieser Vorschlag ist mit geringem Aufwand ohne nennenswerte Kosten zu realisieren.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 28/01/2009
Fin de la colección: 26/03/2009
Región: Alemania
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Jörg-Alexander Runne Straßengüterverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden, dass für Berufskraftfahrer Stand-
    zeiten aufgrund vollständiger Fahrbahnsperrungen ohne Ausweichmöglichkeiten als
    Pausenzeiten berechnet werden. Bei Sperrungen mit Ausweichmöglichkeiten sollen
    alle nicht fahrzeugbezogenen Durchfahrverbote zeitlich befristet aufgehoben werden.

    Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Ausschuss 66 Mitzeichnungen und
    13 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass durch nicht vorhersehbare
    Staus aufgrund von Straßensperrungen Zeitverluste entstünden, die auszugleichen
    seien. Man könne mit den Aufzeichnungen des digitalen Tachografen oder hand-
    schriftlichen Eintragungen auf dem Schaublatt die tatsächlichen Standzeiten nach-
    weisen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Petition verwiesen.

    Unter Zugrundelegung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr,
    Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung wie folgt dar:

    Die Lenk- und Ruhezeiten, welche durch die Gemeinschaftsverordnung (EG)
    Nr. 561/2006 festgelegt sind, dienen der Verkehrssicherheit. Sie ermöglichen dem
    Fahrer sich zu regenerieren, um somit z. B. Übermüdung vorzubeugen. Die Verordnung findet in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Anwendung und kann
    nicht durch nationale Gesetzgebung weiter gefasst werden.

    Artikel 4 der Verordnung regelt, wann eine Fahrtunterbrechung (Buchstabe d) oder
    Ruhepause (Buchstabe f) gegeben ist. Schon die im Vergleich zu einer Ruhepause
    geringeren Voraussetzungen für eine Fahrtunterbrechung werden bei Verkehrsstau
    in der Regel nicht erfüllt. Der Fahrer ist in ständiger Bereitschaft, seine Fahrtätigkeit
    wieder aufzunehmen, selbst wenn der Motor ausgeschaltet ist. Diese Zeit dient
    dementsprechend nicht ausschließlich der Erholung und insoweit ist eine Regenera-
    tion des Fahrers nicht erkennbar.

    Nach Auffassung des Petitionsausschusses würde ein Anhängen der Zeiten im Stau
    dem Ziel der Verordnung zuwiderhandeln. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ver-
    mag er den Vorschlag des Petenten mithin nicht zu befürworten.

    Auch den vom Petenten weiterhin unterbreiteten Vorschlag einer zeitlich befristeten
    Aufhebung aller nicht fahrzeugbezogenen Durchfahrverbote im Fall von Sperrungen
    mit Ausweichmöglichkeiten vermag der Ausschuss unter Hinweis auf die Gefährdung
    der Verkehrssicherheit nicht zu unterstützen.

    Aus den dargelegten Gründen hält der Petitionsausschuss die bestehende Rechts-
    lage für sachgerecht. Daher empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.

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