Région: Allemagne

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung des § 21 Abs. 1a StVO (Verpflichtende Verwendung einer Sitzerhöhung bei Nichterreichung der Mindestgröße von 150 cm unabhängig vom Lebensalter)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Soutien 13 en Allemagne

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2019
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Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 21 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass bei Nichterreichung der Mindestgröße von 150 cm, unabhängig vom Lebensalter, eine Sitzerhöhung zu verwenden ist.

Raison

§ 21 Abs. 1a StVO regelt, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden dürfen, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Grundsätzlich gelte dies nur für Sitze, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder auch ohne besondere Vorkehrungen in Kraftfahrzeugen transportiert werden.Argumentativ wird hier richtigerweise der korrekte und sicherheitsrelevante Sitz des Rückhaltesystems angewandt. Dieses darf nicht über den Hals des Nutzers laufen, da andernfalls schwerwiegende Verletzungen im Falle eines Unfalls hervorgerufen werden können. Vielmehr muss es korrekterweise über die Schulter verlaufen. Es erscheint allerdings nicht logisch, dass dieses Argument nach der Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mehr gelte. Wenn der richtige Sitz der Rückhalteeinrichtung erst ab einer Körpergröße von 150 cm gewährleistet werden kann, müssen alle Nutzer des Kraftfahrzeuges, die diese Mindestgröße nicht erreichen, eine Sitzerhöhung verwenden. Dies gilt unabhängig des Lebensalters und insbesondere auch für Erwachsene, die kleiner als 150 cm sind.Die Anwendung des Rückhaltesystems in Kraftfahrzeugen kann bei korrektem Sitz in diesen Fällen Leben retten, statt Verletzung hervorzurufen. Daher darf sich dieser Absatz rein auf die Körpergröße und nicht auf das Lebensalter beziehen.

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