Bölge : Almanya

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung von § 21a Absatz 2 StVO (Tragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung von § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie folgt gefordert: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 15 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Gerekçe

Das Tragen eines Helmes ist im deutschen Straßenverkehr von größter Wichtigkeit, da es bei Unfällen mit einem offenen Kraftfahrzeug andernfalls zu schweren oder sogar tödlichen Kopfverletzungen kommen kann. Durch gesellschaftlichen Druck (zumeist geht es um "Coolness") wird das Tragen des Helmes, zumeist von jüngeren Menschen (leider aber auch von Leuten höherer Altersklassen und zu erwartender höherer Reife) unterlassen. Mit der Beschließung eines Gesetzes zur Helmpflicht wäre das Problem des gesellschaftlichen Drucks geklärt, da man sich als Helmträger nur an das Gesetz hält und das Tragen eines Helmes nichts mehr mit Stil oder Aussehen zu tun hat. Es ginge bei diesem Gesetz nur um eine höhere Sicherheit auf deutschen Straßen.

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