Რეგიონი: Გერმანია
 

Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung eines zwingenden Rechtsfahrgebotes bei Stau für Fahrzeuge über 2 m Breite

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

66 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

66 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

  1. Დაიწყო 2018
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია des Deutschen Bundestags.

პეტიცია მიმართულია: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Einführung eines zwingenden Rechtsfahrgebotes bei Stau für Fahrzeuge über 2 m Breite gefordert.

მიზეზი

Gerade in kürzerer Zeit zeigten sich auf deutschen Straßen große Probleme mit der Rettungsgasse. Neben dem ständigen Schliesen der Rettungsgasse nach Durchfahrt einzelner Rettungsfahrzeuge, ergeben sich auch durch breite Fahrzeuge auf mittleren und linken Spuren unüberwindbare Hindernisse für Rettungsfahrzeuge.Durch eine zwingende Benutzung dieser Fahrzeuge des rechten Fahrstreifens bei beginnendem Stau, würde eine deutlich einfachere und schnellere Anfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet werden. Auch die Sanktionierung von Verstössen würde vereinfacht werden, da ein Nachweis einer Behinderung nicht mehr nötig ist.Die verbleibenden Fahrzeuge unter der Maximalbreite hätten deutlich mehr Platz, um die Gassen zu bilden und große Rettungsfahrzeuge kämmen nicht mehr in Konflikt mit den Spiegeln und Aufbauten der großen Fahrzeuge.Da in einem Stau große Fahrzeuge wie Busse, Wohnmobile, LKWs durch fahren auf linken Fahrstreifen letzlich kaum Geschwindigkeitsvorteile erzielen, ist die Beeinträchtigung deren Insassen dem Allgemeinwohl unterzuordnen. Vielen Dank.

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 09.04.2018
კოლექცია მთავრდება: 05.06.2018
Რეგიონი: Გერმანია
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-12-9213-005800
    91077 Kleinsendelbach
    Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein zwingendes Rechtsfahrgebot für Fahrzeuge ab einer noch zu
    bestimmenden Breite bei einsetzender Staubildung gefordert. Dadurch würde es
    Rettungsfahrzeugen erleichtert, eine Unfallstelle zu erreichen.
    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 66 Mitzeichnungen und zehn
    Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen
    des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt
    werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich gerade in
    letzter Zeit auf deutschen Straßen große Probleme mit der Bildung einer Rettungsgasse
    aufgetan hätten. Durch eine zwingende Benutzung des rechten Fahrstreifens bei
    beginnendem Stau würde eine deutlich einfachere und schnellere Anfahrt der
    Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Petitionsausschuss

    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei
    Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge
    im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge nach § 11 Absatz 2 der
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen
    zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen
    für eine Richtung eine freie Gasse (sogenannte Rettungsgasse) bilden.
    Das Wechseln des Fahrstreifens ist damit nicht mehr erlaubt. Wechseln Fahrzeuge
    dennoch den Fahrsteifen, handeln sie ordnungswidrig. Bei der vorgeschlagenen Regelung
    müssten bereits sich im Überholvorgang befindliche Fahrzeuge – teils über mehrere
    Fahrstreifen – auf den äußerst rechten Fahrstreifen wechseln. Dies würde bei einsetzender
    Staubildung oder in stehenden Fahrzeugkolonnen unweigerlich zur Blockade der
    gesamten Richtungsfahrbahn durch querstehende Fahrzeuge, insbesondere lange Lkw,
    führen. Zudem wären im täglichen Berufsverkehr mit oft zähfließendem Verkehr (mal
    schnell, mal langsam) ständige Fahrstreifenwechsel durch die genannten Fahrzeuge die
    Folge, was sowohl der Flüssigkeit als auch der Sicherheit des Verkehrs abträglich wäre.
    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
    Sach- und Rechtslage die mit der Petition vorgeschlagene Änderung der StVO nicht zu
    unterstützen. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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