Alueella: Saksa

Straßenverkehrs-Ordnung - Erlaubnis für das Fahren mit umweltfreundlicher Geschwindigkeit (Änderung von § 3 StVO)

Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf deutschen Strassen das Fahren mit umweltfreundlicher Geschwindigkeit ausdrücklich erlaubt wird. Dazu sollte im § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Unterpunkt eingefügt werden, der klarstellt, dass es sich bei der Minimierung des Schadstoffausstoßes eines Kraftfahrzeuges eindeutig um einen triftigen Grund handelt, ein Kraftfahrzeug wesentlich langsamer zu bewegen zu dürfen als maximal erlaubt.

Perustelut

Sowohl beim Fahren mit Bleifuß als auch bei Stillstand mit laufendem Motor geht der Verbrauch eines Kraftfahrzeuges - und somit annähernd die durch den Betrieb dieses Kraftfahrzeuges verursachte Umweltbelastung - gegen unendlich. Bei jedem Kraftfahrzeug gibt es aber eine Geschwindigkeit, bei der die Belastung der Umwelt geringer ist als bei wesentlich langsamerer oder wesentlich schnellerer Fahrweise. Jedoch ist das Fahren mit dieser Geschwindigkeit nicht erlaubt, sofern dadurch der Verkehrsfluss behindert wird. Sprich, die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses hat derzeit einen höheren Stellenwert als die Minimierung der Umweltbelastung. Ich denke, es wäre übertrieben, das Fahren mit einer minimal umweltbelastenden Geschwindigkeit verpflichtend vorzuschreiben. Aber in Zeiten der Klimaänderung und der stark belasteten Luft in Großstädten sollte es denen, die es tun möchten, zumindest ausdrücklich erlaubt sein. Und wer schneller fahren möchte, kann ja an einer geeigneten Stelle überholen - schließlich ist DAS ja ausdrücklich erlaubt ...

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