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Straßenverkehrsordnung - Kfz-Kennzeichen

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  1. Sākās 2007
  2. Kolekcija beidzās
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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgums ir adresēts: Deutschen Bundestag

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass 1. bei einem Umzug innerhalb Deutschlands, das bisherige Kfz-Kennzeichen bis zu einem späteren Fahrzeug- oder Eigentümerwechsel beibehalten werden kann und 2. neben den regionalen Kfz-Kennzeichen - ein allgemeines Deutschland-Kennzeichen eingeführt wird, welches bei einer Neuzulassung alternativ gewählt werden kann und 3. eine deutschlandweite zentrale Datenverwaltung der Kfz-Zulassung eingeführt wird und dadurch kostenintensive Ummeldungen vermieden werden.

Pamatojums

Beim Umzug von einer Stadt bzw. einem Landkreis in eine andere Stadt bzw. Landkreis muss das Kfz nicht nur kostenpflichtig umgemeldet werden. Vielmehr ist es auch erforderlich, neue Kfz-Kennzeichen anzuschaffen. Diese Kosten sind volkswirtschaftlich schädliche Bürokratiekosten. Außerdem entsteht durch die unnötige Schilderproduktion auch ein Umweltschaden. Zur Zeit wird die einheitliche und lebenslänglich gültige Steuernummer eingeführt. Da sollte es im Zeitalter der Informationstechnologie auch möglich sein, das Kfz-Kennzeichen unabhängig vom Wohnort zu verwalten. Wer möchte, soll weiterhin ein regionales Kfz-Kennzeichen (GAP, M, B, HH) beantragen können. Alternativ sollte dazu ein neutrales Deutschland-Kennzeichen eingeführt werden, z.B. D - 1234567. Dieses Kennzeichen könnte dann bei einem Umzug einfach beibehalten werden. Eine Verwechslungsgefahr mit Düsseldorf (z.B. D-XY 123) besteht nicht, da das Deutschlandkennzeichen in der Mitte nicht über eine Buchstabengruppe verfügen würde. Kürzlich habe ich wegen Umzugs lediglich einen Pferdeanhänger mit einer grünen Nummer umgemeldet. Dafür sind mir - neben dem Zeitaufwand von ca. 1 Stunde und den Fahrtkosten zur Zulassungsstelle - Gebühren in Höhe von 41 Euro entstanden sowie 12,50 Euro für das Nummernschild. Dabei handelt es sich um unnötige Bürokratiekosten. Dieses Geld steht für Konsumzwecke nicht mehr zur Verfügung und bedeutet einen volkswirtschaftlichen Schaden. In der Gesamtbetrachtung liegt dieser wohl im zwei-, vielleicht sogar im dreistelligen Millionenbereich. Die Petition betrifft wohl die Straßenverkehrzulassungsverordnung, ggfs. weitere Gesetze. Sollte mein Anliegen Ländersache sein, bitte ich um Weiterleitung an die Petitionsausschüsse sämtlicher Bundesländer!

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 19.07.2007
Kolekcija beidzas: 11.09.2007
Reģions: Vācija
Kategorija:  

Jaunumi

  • Frank Rösner

    Zulassung zum Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2008 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Eingabe werden eine deutschlandweit zentralisierte Kfz-Zulassung, die
    Einführung eines nicht regionalen Kennzeichens sowie die Möglichkeit zur
    Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Umzug in eine andere Stadt
    gefordert.

    In der öffentlichen Petition, der sich 231 Mitzeichner angeschlossen haben, wird Fol-
    gendes ausgeführt:

    Ein Umzug von einer Stadt bzw. einem Landkreis in eine andere Stadt bzw. Land-
    kreis bringe eine kostenpflichtige Kfz-Ummeldung und eine Anschaffung neuer Kfz-
    Kennzeichen mit sich. Diese Kosten seien volkswirtschaftlich schädliche Bürokratie-
    kosten und die unnötige Schilderproduktion gefährde zudem die Umwelt.

    Es sollte vergleichbar mit der für eine Person einheitlichen und lebenslang gelten-
    den Steuernummer eine vom Wohnort unabhängige Verwaltung der Kfz-Kennzei-
    chen eingeführt werden.

    Wahlweise sollte die Möglichkeit bestehen auch weiterhin ein regionales Kennzei-
    chen beantragen zu können. Alternativ dazu sollte ein neutrales Deutschland-
    Kennzeichen, beispielsweise D-1234567 ohne weitere Buchstaben, eingeführt wer-
    den. Der Petent führt weiter aus, ihm seien wegen eines Umzugs Ummeldungskosten für
    einen Pferdeanhänger in Höhe von 53,50 Euro (41 Euro Gebühr nebst 12,50 Euro
    Kosten für ein neues Nummernschild) entstanden.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    (BMVBS) wie folgt dar:

    Zu 1.:
    Nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
    Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV) vom 26. April 2006 (BGBl. I
    2006 S. 988) haben die für die Fahrzeugzulassung zuständigen obersten Landesbe-
    hörden ab 1. September 2008 die Möglichkeit, auf die Neuzuteilung eines Kennzei-
    chens bei Wechsel des Zulassungsbezirkes innerhalb des jeweiligen Landes zu ver-
    zichten. Ob aber alle Länder hiervon Gebrauch machen werden, kann derzeit nicht
    gesagt werden.

    Zu 2.:
    Vorschläge zur Änderung des Kennzeichensystems und Einführung von fahrzeug-
    oder personenbezogenen deutschlandweiten Dauerkennzeichen wurden in den ver-
    gangenen Jahren wiederholt von verschiedenen Seiten eingereicht und mit den für
    die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständigen obersten Landesbehörden erörtert.
    Derzeit bestehen aus Sicht der Länder dagegen grundsätzliche Bedenken, da die
    Ausgabe von deutschlandweiten Dauerkennzeichen eine Abkehr von dem insgesamt
    gut funktionierenden regionalen System bedeuten und damit zu hohen, nicht zu
    rechtfertigenden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Umstellung des Sys-
    tems führen würde und kostendeckende Gebühren nicht erhoben werden könnten.
    Im Übrigen dürfen die sich aus der Zulassung eines Kraftfahrzeugs ergebenden
    steuer- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen nicht außer Acht gelassen wer-
    den. Auch der Vorteil des Systems, eine optimale Ablesbarkeit und Merkfähigkeit der
    Kennzeichen, darf nicht verkannt werden. Die parallele Verwendung von zwei Kenn-
    zeichensystemen wird wegen des nicht zu rechtfertigenden hohen Verwaltungsauf-
    wands abgelehnt.

    Im Rahmen des Programms zum Bürokratieabbau wird von der Bundesregierung
    derzeit aber geprüft, inwieweit durch Online-Verfahren eine Entlastung der Bürger

    im Bereich der Fahrzeugzulassung erreicht werden kann.

    Zu 3.:
    Ab Ende 2008 wird es den Zulassungsbehörden zunächst möglich sein, über das
    Dialog-System zum Zentralen Fahrzeugregister online auf den zentralen Kraftfahr-
    zeug-Datenbestand des Kraftfahrt-Bundesamtes zuzugreifen. Die rechtlichen Vor-
    aussetzungen wurden mit Erlass der FZV geschaffen, an der technischen Umset-
    zung wird im Kraftfahrt-Bundesamt derzeit gearbeitet.

    Dem Anliegen des Petenten wird damit zumindest teilweise entsprochen. Der Peti-
    tionsausschuss vermag keine Notwendigkeit zu erkennen, darüber hinaus tätig zu
    werden und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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