Streichung von § 557b Bürgerliches Gesetzbuch (Indexmiete)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die in § 557b Bürgerliches Gesetzbuch verankerte Möglichkeit zur Vereinbarung einer Indexmiete - auch für bereits bestehende Mietverträge - abzuschaffen.

Begründung

Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). Die Märkte sind inzwischen an vielerlei Punkten von den realen Gegebenheiten entkoppelt. Die Vereinbarung einer Indexmiete bietet Mietern ein immerzu größeres unkalkulierbares Mietenrisiko. Vermieter werden damit unverhältnismäßig übervorteilt, da die Mieten nicht per se dem allgemeinen Kosten- und Inflationstrend unterlegt werden können. Durch diese gesetzliche Regelung wird der überproportionale Mietkostenschub drastisch begünstigt.Mietverträge werden paritätisch zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt. Durch die Möglichkeit, eine Indexmiete zu vereinbaren, werden Vermieter stets begünstigt, der dem BGB zu Grunde liegende Aushandlungsgedanke zwischen den Vertragspartnern wird damit ungerechtfertigt unterlaufen. Die Regelung des § 557 b BGB ist nicht mehr zeitgemäß und ist im Sinne des Sozialstaatsgedankens ersatzlos zu streichen. An die Stelle der Streichung tritt die allgemeine Regelung nach § 557 Abs. 1 BGB.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.06.2022
Sammlung endet: 29.07.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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