Regione: Germania
 

Tabaksteuer - Höhe des Bundesanteils an der Tabaksteuer von lediglich 9,82 Ct/Stk. Zigaretten/Zuleitung des weiteren Anteils an die Sozialkassen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 Firme

La petizione è stata respinta

50 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Anteil des Bundes an der Tabaksteuer nur noch 9,82 Ct/Stk. Zigaretten beträgt und der (weitere) Anteil des Bundes an der Tabaksteuer i. H. von "... 21,69 % des Kleinverkaufspreises ..." den Sozialkassen zugeleitet wird.

Motivazioni:

Es heißt, nach " § 2 Steuertarif(1) Die Steuer beträgt:1.für Zigarettena)vorbehaltlich der Buchstaben b bis g 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens den Betrag, der sich aus Absatz 2 ergibt;"Die Einnahmen des Bundes aus der TabStG betrugen 2017 bereinigt Milliarden. € 14,35. Dies ein Anstieg von 1,7 % gegenüber 2016. Quelle: Statistisches BundesamtHinzukommen kommen indirekte jährliche Kosten i. H. von Milliarden € 53,68. In Summe jährliche Kosten durch das Rauchen € 79,09 Milliarden.Die Kosten entfallen hauptsächlich auf die Bereiche der Sozialversicherung, sprich: es entstehen Kosten im Gesundheitswesen, durch Arbeitsausfälle und Rehaaufwände sowie Verluste für die Rentenversicherung.Es ist darüber hinaus moralisch höchste fragwürdig, dass ein Staat, dem ja eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürger*Innen obliegt, an einem solchen Geschäft verdient.Es ist daher nur mehr als angemessen, dass diejenigen, die die Zeche bezahlen, auch einen Anteil aus dem Topf der Einnahmen erhalten.Zum Grunde der Vereinfachung sollte die Handhabe wie bei der Belastung der Einkommen in Deutschland einen Anteil von Steuer und Beiträgen zu den Sozialversicherungen haben.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 10/06/2018
La raccolta termina: 03/09/2018
Regione: Germania
Categorie:  

Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-6133-007806
    45145 Essen
    Tabaksteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass der Anteil des Bundes an der Tabaksteuer nur noch
    9,82 Ct/Stk. Zigaretten betragen soll und der weitere Anteil des Bundes an der
    Tabaksteuer in Höhe von 21,69% des Kleinverkaufspreises den Sozialkassen zugeleitet
    wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, der Gesellschaft entstünden durch das Rauchen
    erhebliche finanzielle Kosten. Ein Großteil entfalle auf die Sozialversicherung,
    beispielsweise Kosten im Gesundheitswesen durch Arbeitsausfälle und
    Rehaaufwendungen sowie Verluste für die Rentenversicherung. Zwar würden die
    Raucher auf die Zigaretten Steuern zahlen müssen, doch führe dies zu ungebundenen
    Einnahmen für den Staat. Er sei dafür, dass die Einnahmen zweckgebunden verwendet
    würden.

    Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 13 Diskussionsbeiträge und 52
    Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
    Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
    zusammenfassen:
    Petitionsausschuss

    Grundsätzlich ist bei der Verwendung von Steuermitteln das sog. Nonaffektions- oder
    Gesamtdeckungsprinzip nach § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) maßgeblich,
    wonach alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben dienen. Hinter diesem
    Prinzip steckt die Auffassung, dass die Ausgaben nicht von der Entwicklung bestimmter
    Einnahmen abhängig gemacht werden und der Gesetzgeber frei in der Verwendung der
    Mittel sein soll. Dies gilt auch für die Tabaksteuer. Allerdings erhalten die gesetzlichen
    Krankenkassen schon heute Steuermittel. 14 Mrd. Euro aus dem Tabaksteueraufkommen
    werden ohne eine konkrete Zweckbindung auch zur Finanzierung der gesetzlichen
    Krankenkassen verwendet.

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung sich der
    gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Verbesserung des Gesundheitswesens
    sowie der Bekämpfung der Drogen- und Suchtproblematik in ihrer gesamten Bandbreite
    stellt. Die Aufgabe der hierfür eigens zuständigen Drogenbeauftragten der
    Bundesregierung liegt vor allem darin, den gesellschaftlichen und politischen Konsens
    zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern und mit den entsprechenden
    Maßnahmen auch die Sozialversicherungen zu entlasten.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht
    in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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