50 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Anteil des Bundes an der Tabaksteuer nur noch 9,82 Ct/Stk. Zigaretten beträgt und der (weitere) Anteil des Bundes an der Tabaksteuer i. H. von "... 21,69 % des Kleinverkaufspreises ..." den Sozialkassen zugeleitet wird.
Begründung
Es heißt, nach " § 2 Steuertarif(1) Die Steuer beträgt:1.für Zigarettena)vorbehaltlich der Buchstaben b bis g 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens den Betrag, der sich aus Absatz 2 ergibt;"Die Einnahmen des Bundes aus der TabStG betrugen 2017 bereinigt Milliarden. € 14,35. Dies ein Anstieg von 1,7 % gegenüber 2016. Quelle: Statistisches BundesamtHinzukommen kommen indirekte jährliche Kosten i. H. von Milliarden € 53,68. In Summe jährliche Kosten durch das Rauchen € 79,09 Milliarden.Die Kosten entfallen hauptsächlich auf die Bereiche der Sozialversicherung, sprich: es entstehen Kosten im Gesundheitswesen, durch Arbeitsausfälle und Rehaaufwände sowie Verluste für die Rentenversicherung.Es ist darüber hinaus moralisch höchste fragwürdig, dass ein Staat, dem ja eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürger*Innen obliegt, an einem solchen Geschäft verdient.Es ist daher nur mehr als angemessen, dass diejenigen, die die Zeche bezahlen, auch einen Anteil aus dem Topf der Einnahmen erhalten.Zum Grunde der Vereinfachung sollte die Handhabe wie bei der Belastung der Einkommen in Deutschland einen Anteil von Steuer und Beiträgen zu den Sozialversicherungen haben.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.06.2018
Petition endet:
03.09.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Petitionsausschuss
Pet 2-19-08-6133-007806
45145 Essen
Tabaksteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Anteil des Bundes an der Tabaksteuer nur noch
9,82 Ct/Stk. Zigaretten betragen soll und der weitere Anteil des Bundes an der
Tabaksteuer in Höhe von 21,69% des Kleinverkaufspreises den Sozialkassen zugeleitet
wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Gesellschaft entstünden durch das Rauchen
erhebliche finanzielle Kosten. Ein Großteil entfalle auf die Sozialversicherung,
beispielsweise Kosten im Gesundheitswesen durch Arbeitsausfälle und
Rehaaufwendungen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.