Kraj : Německo

Tarifvertragsrecht - Führen eines Tarifarchivs in elektronischer Form durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Tarifarchiv in elektronischer Form zu führen hat, auf das Betroffene sowie Behörden und Gerichte Zugriff nehmen können.

Odůvodnění

Tarifverträge regeln für sehr viele Arbeitsverhältnisse in Deutschland die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich der Vergütung und haben daher eine besondere Bedeutung in der sozialen Marktwirtschaft.Dabei müssen abgeschlossene Tarifverträge an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die obersten Landesbehörden übersandt werden (§ 7 Tarifvertragsgesetz). Dies kann auch in digitaler Form erfolgen bzw. in Schriftform vorliegende Tarifverträge werden seitens des Bundesministeriums in eine elektronische Form umgewandelt (§ 14 Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes).Der tatsächliche Zugriff auf diese Daten ist sowohl für Behörden wie Arbeitnehmer höchst schwierig, weil dies typischerweise die persönliche Einsichtnahme vor Ort bedingt. Menschen müssen also zum Bundesministerium oder der obersten Landesbehörde (mit Termin) hingehen und dort dann Einsicht nehmen und sich die wichtigen Dinge rausschreiben.Selbst Arbeitsgerichte haben keinen Zugriff auf die Daten bzw. können nur darauf hoffen, daß an deren Gerichtsbibliotheken Abschriften durch die obersten Landesbehörden übermittelt wurden, denn andernfalls ist es mühsam, zur Behörde zu laufen und die für ein Verfahren relevanten Daten zu erfahren, weshalb oft auf den Einblick verzichtet wird. Dabei sind tarifvertragliche Bestimmungen teils zwingend, teils schuldrechtlich bedeutsam für arbeitsgerichtliche Ansprüche.Diese Umständlichkeit halte ich für nicht mehr zeitgemäß!§ 14 Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes regelt derzeit, daß beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Tarifarchiv in elektronischer Form geführt werden KANN. Tatsächlich ist ein solches weder bekannt noch besteht Zugriff auf ein solches.Mit der Petition soll daher diese Kann-Norm in eine Muss-Norm verändert werden. Die Daten selbst liegen dabei allesamt bereits vor. Nur der Zugang ist bisher nicht gegeben.Zum weiteren Bürokratieabbau sollte dabei eine Übersendung nur noch an das Bundesministerium erfolgen und nicht mehr auch an die obersten Landesbehörden. Damit wären Wirtschaft und Gewerkschaften von unnötigem Aufwand entlastet.

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