Область : Німеччина
 

Technische Vorschriften - Solarzellen für akkubetriebene Geräte

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag

91 підписи

Петицію не було задоволено

91 підписи

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2012
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петицію адресовано: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge beschließen: Die Verpflichtung für Hersteller akkubetriebener Geräte, Solarzellen in die Geräte oder die Ladestationen zu integrieren, bzw. die Zulassung der Einfuhr nur solcher akkubetriebener Geräte, die gleichzeitig Solarzellen integriert haben.

мотиви

Mittlerweile gibt es bekanntlich eine Vielzahl akkubetriebener Geräte in den Haushalten. Von Zahnbürsten, Staubsaugern, Rasierern bis hin zu Festnetztelefonen und Mobilgeräten. Hier könnte sich, die technische Umsetzbarkeit vorausgesetzt, die Chance bieten, mit einer EU-weiten Verpflichtung zum Einbau von Solarzellen das Energienetz zu entlasten.

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 26.06.2012
Колекція закінчується: 17.08.2012
Область : Німеччина
категорія :  

новини

  • Pet 1-17-09-718-040001Technische Vorschriften
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass alle akkubetriebenen Geräte gleichzeitig mit
    Solarzellen betrieben werden können.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Hersteller von akkubetriebenen Geräten, wie z. B. Zahnbürsten, Staubsaugern,
    Rasierern, Festnetztelefonen und Mobilgeräten, zum Einbau von Solarzellen
    verpflichtet werden sollten, soweit es die technische Umsetzbarkeit erlaube. Diese
    Verpflichtung, die EU-weit gelten sollte, biete die Chance, das Energienetz zu
    entlasten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 106 Mitzeichnungen und 105 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage
    fest, dass es nicht sinnvoll ist, der Wirtschaft den Einbau von Solarzellen in
    akkubetriebene Haushaltsgeräte vorzuschreiben. Der Ausschuss verweist in diesem
    Zusammenhang darauf, dass der Staat nicht in jedem Einzelfall wissen kann,
    inwieweit der Einbau von Solarzellen zweckmäßig ist und inwieweit solche Geräte
    beim täglichen Gebrauch der Sonne ausgesetzt sind und damit aufgeladen werden

    können. Ebenso kann vom Gesetzgeber nicht beurteilt werden, inwieweit solche
    Produkte vom Verbraucher tatsächlich geschätzt und daher gekauft werden. Letzten
    Endes sind es die Verbraucher, die mit ihrem Konsumverhalten darüber abstimmen,
    bei wem was produziert wird. Nach Auffassung des Petitionsausschusses soll der
    Staat lediglich technische Regeln setzen, die Produktsicherheit und erforderliche
    Standards schaffen und den freien Wettbewerb intensivieren. Je stärker die
    Unternehmen sich um die Gunst der Verbraucher bewerben müssen, desto eher und
    schneller werden sie neue Technologien und Produkte auf den Markt bringen, die
    den Wünschen der Verbraucher entsprechen.
    Vor diesem Hintergrund besteht nach Ansicht des Ausschusses derzeit kein
    gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

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