Bölge : Almanya

Tierschutz - Änderung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) zum besseren Erhalt der Honigbiene

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
169 Destekleyici 169 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2016
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 6 der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) - Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut - Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten - zu streichen.Statt dessen muss dafür gesorgt werden, dass ab sofort kein mit Paenibacillus larvae (Amerikanischer Faulbrut) verseuchter Honig mehr nach Deutschland importiert werden darf.

Gerekçe

Die Anordnung leere Bienenkästen zu verschließen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz!Die natürliche Bienenvölker-Vermehrung vollzieht sich durch das "Schwärmen". Wenn es im Bienenstock zu eng wird verlässt die alte Königin mit den älteren, flugerfahrenen Bienen den Bienenkasten und schwärmt aus. Sie sammeln sich außerhalb der bisherigen Bienenwohnung im Freien und lassen sich dabei gerne an einem Zweig von einem Baum oder einer Hecke nieder. Von dort suchen die "Suchbienen" dann ganz gezielt nach einer geeigneten Wohnung.Da es kaum noch Baumhöhlen oder freie Räume in Hauswänden gibt, finden die Bienen meistens keinen Unterschlupf. Der Bienenschwarm ist damit in akuter Lebens­gefahr. Wenn er keine geeignete Wohnung findet (und ein Imker ihn nicht rettet) wird er sehr bald sterben. Hat er das Glück, doch einen der sehr begrenzten Bienenwohnungen in einer Baumhöhle oder ähnlichem zu finden, so stirbt er später, am Hunger oder der Varroamilbe!Wäre es den Imkern gestattet, nicht mehr besetzte Bienenwohnungen (Bienenkästen) geöffnet aufzustellen, so könnten Bienenschwärme in diese Bienenkästen einziehen und müssten nicht sinnlos sterben. Der Imker kann die Bienen gegen die Varroamilbe behandeln und die Bienen füttern, so dass sie in unserer zum großen Teil sehr blütenarmen Landschaft nicht am Hunger sterben müssen. Außerdem wird der sofortige Einfuhrstopp von mit Paenibacillus larvae (Amerikanischer Faulbrut) verseuchtem Honig beantragt. Denn das ist der Grund, warum wir hier in Deutschland immer noch Amerikanische Faulbrut haben!Jeder Importhonig soll von 2 unabhängigen deutschen Laboren untersucht werden, sehr engmaschige Kontrollen müssen stattfinden.Wenn die amerikanische Faulbrut nicht mehr nach Deutschland importiert wird, gibt es auch keinen Grund mehr, nach § 6 der Bienenseuchenverordnung, den Honigbienen Wohnraum durch offene Bienenkästen zu verwehren.

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