Region: Germany
 

Tierschutz - Trennung von Hundewelpen vom Muttertier erst nach 12 Wochen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

1,265 Signatures

The petition is denied.

1,265 Signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Änderungen und Ergänzungen in der TierSchHuV (Tierschutz-Hundeverordnung) 1. § 2, Absatz 4, Satz 1 Ändern in: Welpen dürfen erst nach 12 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 3 .... 12 Wochen nicht voneinander getrennt werden. 2. § 5, Absatz 1, Satz 1, ergänzen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Händler in deren Verkaufsräumen, wenn dort Tiere zum Verkauf angeboten werden.

Reason

Die Sozialisierungsphase findet bei einem Hund zwischen der 6. und 12. Woche statt. Dürfen die Welpen bereits in der 8. Woche abgegeben werden, befinden sie sich mitten in ihrer Sozialisierungsphase. Dadurch können die Welpen Schäden erleiden, welche man nicht wiedergutmachen kann. Es ist auch zu bedenken, dass nur unseriöse Züchter und Händler die Welpen so früh wie möglich loswerden.

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Petition details

Petition started: 01/29/2012
Collection ends: 03/08/2012
Region: Germany
Topic:  

News

  • Pet 3-17-10-787-032378Tierschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung dahingehend
    erreichen, dass Hundewelpen erst nach zwölf Wochen vom Muttertier getrennt
    werden dürfen.
    Er führt aus, dass eine Änderung des § 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
    erforderlich sei sowie eine Änderung des § 5, damit diese Regelung auch für
    gewerbsmäßige Händler in deren Verkaufsräumen gilt. Die Sozialisierungsphase
    finde bei einem Hund zwischen der sechsten und zwölften Woche statt. Durch eine
    Abgabe in ihrer Sozialisierungsphase, d.h. wie derzeit bereits nach der achten
    Woche, erlitten sie erhebliche Schäden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 1.265 Mitzeichnende
    haben die Petition unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeholt, dem der „Entwurf eines Dritten
    Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ der Bundesregierung – Drucksache
    17/10572 – sowie der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
    Tierschutzgesetzes“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9783
    – zur federführenden Beratung überwiesen worden waren, eingeholt. Dies ist
    erforderlich, wenn eine Petition einen Gegenstand der Beratung des
    Fachausschusses betrifft. Das Verfahren stellt sicher, dass der Petitionsausschuss
    bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse
    einbeziehen kann und der Fachausschuss seine Entscheidungen in Kenntnis der

    vorliegenden Petitionen trifft. Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist durch das
    Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, das am 13. Juli 2013 in Kraft
    getreten ist, erfolgt. Dem Anliegen des Petenten wurde nicht entsprochen. Der
    Petitionsausschuss hat der Bundesregierung weiterhin Gelegenheit gegeben, ihre
    Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellt Ergebnis:
    Hundewelpen im Alter zwischen der vierten und der zwölften Lebenswoche befinden
    sich in einer sensiblen Entwicklungsphase, die als Sozialisationsphase bezeichnet
    wird. In dieser Phase entwickelt sich nach den Ausführungen des BMELV das Gehirn
    sehr schnell. Die weitere Entwicklung des Tieres hängt davon ab, was der Welpe in
    dieser Zeit erlebt. Er soll in dieser Phase möglichst viele Erfahrungen machen und
    vielfältige Kontakte mit der Umwelt haben. Dies schließt – wie das BMELV
    ausgeführt hat – neben den Sozialkontakten mit den anderen Tieren aus demselben
    Wurf und dem Muttertier auch Kontakte zu anderen Menschen, zu anderen Hunden
    und Tieren ein. Ebenfalls sei ein Kontakt mit der alltäglichen, belebten Umwelt
    sinnvoll. Dieser Kontakt wird in der Regel erst beim neuen Besitzer umfassend
    angeboten. Das BMELV hat ausgeführt, dass das in der TierSchHuV vorgegebene
    Mindestalter von über acht Wochen (§ 2 Abs. 4) für ausreichend angesehen wird.
    Der Petitionsausschuss hält dies für sachgerecht. Erkenntnisse dahingehend, dass
    ein weiteres Verbleiben in der bisherigen Umgebung bis zur zwölften Lebenswoche
    zwingend erforderlich ist, liegen nicht vor. Soweit mit der Petition eine Anwendung
    der Regelungen für gewerbsmäßige Händler und deren Verkaufsräume verlangt
    wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Anforderungen der
    TierSchHuV, auch was die Abgabe an den neuen Besitzer betrifft, bereits nach
    derzeitiger Rechtslage für gewerbliche Händler gelten. Der Petitionsausschuss
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Not yet a PRO argument.

Die Erfahrung zeigt, daß es durchaus sinnvoll ist, den Welpen noch während der Sozialisierungsphase an das neue Zuhause zu bringen. Damit bleibt Zeit, daß sich der Hund auch mti dem Umgang mit Menschen unde der neuen Familie sozialisiert. Folglich empfehlen Hundeschulen die Abgabe bereit mit 8 Wochen.

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