Região: Hildesheim
Família

Trampolin im Kleingarten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Oberbürgermeister Ingo Meyer
551 Apoiador 376 em Hildesheim

O peticionário não entregou a petição.

551 Apoiador 376 em Hildesheim

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Erlauben der Trampoline und Spieltürme in den Kleingärten

Der Bezirksverband Hildesheim hat Trampoline in Kleingärten ab 1,50 m Durchmesser verboten. Durch die Wetterereignisse fliegen sie durch die Kolonien. Spieltürme/Spielhäuser wurden ab einer Höhe von 1,30 m und ab 2,5 qm verboten. Lt der Kleingartenordnung Hildesheim sind sie "Bauten". Man kann das Problem mit den Trampolinen anders lösen: - Pflicht für die jeweiligen Pächter mit absicherung der Trampoline mit Erdanker (Kontrolle durch die Vorstände\, Uneingeschränkte Mitarbeit der jeweiligen Pächter) - Begrenzung des Zeitraums für Trampoline vom 01.04 bis 01.09 -Begrenzung der Größe auf 3,05 m Durchmesser

Das Problem mit den Spieltürmen/Spielhäusern: -Begrenzung auf ein "Bau" aus Holz (Schaukelgestell ohne Rutsche, Spielturm mit Rutsche, oder Spielhaus)

Razões

Die Coronapandemie war ein Segen für die Kleingartenkolonien. Und das Bundesweit .Viele Familien haben sich einen Kleingarten gepachtet. Und Sie haben ihre Oase der Ruhe und Erholung der momentanen Strapazen gefunden. Die Kinder sind beschäftigt, die Eltern ziehen sich ihr eigenes Gemüse. Was will man mehr? Das Kleingartenwesen hat sich in den letzten 50 Jahren verändert. Meistens gehen beide Elternteile arbeiten, und die Zeit die man für einen Kleingarten hat wird immer weniger. Man geht am späten Nachmittag in den Garten, und kümmert sich um seine Pflanzen, entfernt Unkraut. Das Kind beschäftigt sich im Garten. Auch mal auf dem Trampolin oder auf dem Spielturm etc. austoben, nach einem langen Schultag im sitzen. Viele Kolonien kämpfen darum ihren Spielplatz zu erhalten. Leider klappt das nicht immer und Spielgeräte müssen dann auf den Koloniespielplätzen entfernt werden. Uns ist klar das es kein Freizeitgarten werden darf, und der Kleingarten als in seiner Grundform erhalten werden muss. Es ist ein Stück Kultur was sonst von der Bildfläche verschwinden könnte. Der Nachwuchs wird sonst ausbleiben.

Wir fordern die Stadt Hildesheim und den Bezirksverband Hildesheim auf, diesen Beschluß noch einmal zu überdenken, und zum Wohle der Kinder zu entscheiden

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Der Vorstandsbeschluss beinhaltet einige formale Fehler. Beispielsweise wird der Vorstandbeschluss bezüglich der Spieltürme dem Vorstand GF Bockfeld am 30.11.20 übermittelt (festgestellt vom Vorstand am 1.12.20) ABER der Beschluss beinhaltet folgende Forderung: "Bestehende Spieltürme sind bis 30.11.2020 entfernt werden" (Anmerkung: die Tippfehler stehen so im Beschluss). Klartext: Bevor der Pächter überhaut in Kenntnis gesetzt wird, soll er schon seinen Spielturm abgebaut haben. Wie soll das rein praktisch gehen? Und hier greift zudem ein Bestandschutz.

Schon mal so ein quietschendes Etwas nebenan gehabt?Wir schon.Absolut nervtötend.Da sollte schon ein gewisser Abstand einzuhalten sein.

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