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Mit der Petition wird gefordert, das Kontrollratsgesetz Nr. 35 vom 20. August 1946, welches verschiedene Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten regelt, aufzuheben oder einheitlich und rechtsbereinigt in das Bundesrecht zu überführen.
Gerekçe
Das Kontrollratsgesetz Nr. 35 vom 20. August 1946 (in Kraft getreten am 26. August 1946) ist ein Kontrollratsgesetz, das dem Arbeitsrecht zuzuordnen ist. Es regelt verschiedene Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Dabei ist allerdings vollkommen intransparent, wo und wie es heutzutage Anwendungen finden kann. Für das Saarland galt es wohl nie. In Berlin (West) gilt es nicht mehr, jedoch für Berlin (Ost). Im Land Baden ist es aufgehoben, gilt dann jedoch noch für Südbaden. Das Land Rheinland-Pfalz erließ stattdessen am 30. März 1949 ein eigenes Landesgesetz zum arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahren. Diese Zersplitterung erfordert die klare Beantwortung der Frage, ob dieses Recht heutzutage noch benötigt wird. Bejahendenfalls sollte es dann in eine bundesrechtliche Norm im Arbeitsgerichtsgesetz überführt werden.Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fanden im Zeitraum von 1988 bis 1995 lediglich 50 Schlichtungsverfahren nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 statt; im gleichen Zeitraum wurden 60.000 Tarifverträge abgeschlossen. Dies spricht eher dafür, das Kontrollratsgesetz Nr. 35 final aufzuheben.
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
24.05.2021
Dilekçe biter:
22.07.2021
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.