Übertragung aller Anwartschaften der VBLextra/VBLklassik auf die Europäische Union

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
4 Unterstützende 4 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden, um alle Anwartschaften der VBLextra und der VBLklassik auf die Europäische Union übertragen zu lassen; bei der VBLklassik auch dann, wenn Rentenanwartschaften nicht zuvor oder mit übertragen werden.

Begründung

Das EU-Dienstrecht sieht pro Pensionskasse und Mitgliedstaat für deren Beamte und Bedienstete sowie ihre Hinterbliebenen unter Einhaltung einer Frist die einmalige Möglichkeit der Zahlung des Kapitalwerts der innerstaatlichen Ruhegehaltsansprüche an die Union, die vorm dortigen Dienstantritt aufgrund oder wegen einer Erwerbstätigkeit erworben wurden, vor. Bei den Anwartschaften auf Zusatzversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Übertragung bisher nur möglich, wenn eventuelle deutsche Rentenanwartschaften zuvor übertragen wurden oder dabei mit übertragen werden. Eine VBL-Versorgung setzt nicht zwingend deutsche Rentenanwartschaften voraus. Eine dem deutschen Arbeitsrecht unterliegende Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf VBL-Versorgung muss nicht notwendig auch immer zugleich den deutschen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit unterfallen. Beim EU-Personal darf nicht danach unterschieden werden, ob neben VBL-Anwartschaften auch deutsche Rentenanwartschaften vorliegen. Die VBL hat mittlerweile ihr Gesamtversorgungsmodell auf Kapitaldeckung (VBLklassik) umgestellt. Eine Koppelung an Rentenanwartschaften als Grundversorgung besteht nicht mehr. Daher besteht auch nicht mehr die Notwendigkeit die Anwartschaften aus der VBLklassik an die Übertragung von deutschen Rentenanwartschaften zu koppeln. Die hierbei geltenden Regelungen und Vereinbarungen sollten daher alsbald entsprechend angepasst werden. Allen Betroffenen sollte selbst bei Fristablauf zugestanden werden, einen neuen dahingehenden Übertragungsantrag zu stellen. Zudem sollten auch Regelungen und/oder Vereinbarungen getroffen werden, um nunmehr auch Anwartschaften aus der VBLextra, die sich auf Zeiten einer Erwerbstätigkeit vor einem Dienstantritt bei der Union beziehen oder damit im Zusammenhang stehen, übertragen zu lassen. Gleiches kann für Anwartschaften auf andere Betriebsrenten vorzusehen sein, die bisher auch nicht übertragen werden konnten.

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