Familie

Umdenken beim Kindergeld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
74 Unterstützende 73 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

74 Unterstützende 73 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Es muss endlich ein Umdenken beim Kindergeld in Deutschland stattfinden!

Statt das Kindergeld um ein paar Euro zu erhöhen und den Freibetrag anzuheben (was Eltern mit geringem Einkommen und geringen Steuern nichts bringt), sollte das Geld abgeschafft werden. Der Bund übernimmt alle Kosten für Kinder vom Kindergarten bis Ausbildung. Angefangen bei der Betreuung, der Verpflegung, das Schulmaterial, Kosten für einen Sport- oder Musikverein, freier Eintritt in Bibliotheken, Museen und Bäder bis hin zur Finanzierung der Fahrkarten.

Dann hätte jedes Kind die gleiche Chance auf Bildung und es käme direkt bei den Kindern an. Dazu müsste das Einkommensteuergesetz geändert werden. Das aber wollen die Parteien nicht.

Begründung

In den Medien wird oft von Kinderarmut in Deutschland gesprochen. Dabei könnte jedes Kind in unserem Land auf relativ einfache Weise die gleiche Chance haben. Wenn nur endlich mal jemand das Problem richtig anpackt.

Auf ein neues Wahlversprechen will ich nicht mehr warten.

Nach § 62 Abs. 1 EStG hat Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder 2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a. nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder b. nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Titel III Kapitel 7 – Familienleistungen Artikel 73 – Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen Solange man in einem EU-Mitgliedstaat Arbeitnehmer ist, steht einem als EU-Bürger (in Deutschland nach § 17 Bundeskindergeldgesetz) Kindergeld zu, auch wenn die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben (in Deutschland nach § 63 Einkommensteuergesetz).

Ein Artikel im Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-soziale-wohltat-eu-urteil-regelt-kindergeld-anspruch-fuer-eu-auslaender/9884484-2.html

EU-Urteil regelt Kindergeld-Anspruch für EU-Ausländer

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Nachwuchs in der Heimat lebt. Dortige Kindergeldbezüge sind dabei abzuziehen. Gestern war eine Stellungnahme der Bundesregierung bekanntgeworden, der zufolge der Rechtsanspruch jährlich zu Steuermindereinnahmen von 200 Millionen Euro führt. Nach „Bild“-Recherchen wird derzeit für knapp 660.000 Kinder von EU-Ausländern Kindergeld gezahlt. Davon leben 66.261 Kinder nicht in Deutschland – sondern in ihren Heimatländern. Pro Kind gibt es mindestens 184 Euro pro Monat – oft das Zehnfache dessen, was es im Heimatland gibt. Kosten für den deutschen Staat: etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Deutschland ist ein reiches Land aber wenn es um Kinder geht, zeigt sich daß wir zynisch, kaltherzig und selbstverliebt geworden sind. Renate Erika Stein

Ihr seid doch verrückt ! Als nächstes wollt Ihr noch, dass Verpflegung, Bekleidung und Spielsachen bezahlt werden. Und ab dem 14. Lebensjahr sollen dann noch Zigaretten, Alkohol und Drogen kostenlos werden ? Dann können Asoziale noch mehr Kinder produzieren, um der Überbevölkerung Vorschub zu leisten.

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