Regiune: Germania

Umgang mit den Nebenverdiensten von Abgeordneten

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 44 in Germania

Petiția a fost inchisa

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Petiția a fost inchisa

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der Nebenverdienst von Abgeordneten - gleich welcher Art - zu 90 % von den Diäten (Abgeordnetenentschädigung) abgezogen wird bzw. auf diese in negativer Weise angerechnet werden.

motive

Nebenverdienste von Abgeordneten stellen eine Bedrohung für unsere Demokratie dar. Nebenverdienste verleiten bewusst oder unbewusst zur Loyalität gegenüber den entsprechenden Geldgebern.Zusätzlich erhalten Abgeordnete herausragende Diäten vom Staat.Der Petent gibt auch zu Bedenken, dass die Arbeitszeitaufteilung der Abgeordneten bei hohen Nebenverdiensten überwiegend zu Gunsten den anderen Geldgeber stattfinden könnte.Jedoch findet kein entsprechender Ausgleich statt. Hierdurch werden insbesondere Abgeordnete benachteiligt, die keinen Nebenverdiensten nachgehen und daher ihre gesamte Arbeitskraft dem Bundestag zur Verfügung stellen.Um diese Problematik fair zu handhaben ist es geboten, etwaige Hinzuverdienste von Abgeordneten zu mindestens 90 % auf die Diäten (Bezüge der Abgeordneten) anzurechnen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft und somit der Steuerzahler für eine nicht erbrachte Leistung zahlen muss und Abgeordnete, die ihre volle Arbeitskraft dem Bundestag zur Verfügung stellen, nicht grob benachteiligt werden.Der Petent gibt zu Bedenken, dass eine ähnliche Regelung bereits bei Beamten bzw. im öffentlichen Dienst existiert. Demnach muss zuerst die Erlaubnis des Dienstherren eingeholt werden, die Tätigkeit darf die Haupttätigkeit nicht gefährden und es ist sogar möglich, dass die zusätzlichen Bezüge mit den normalen Bezügen aus dem Dienstverhältnis verrechnet werden.Warum Abgeordnete dahingehend besser gestellt sein sollen als andere Staatsbedienstete ist nicht ersichtlich.

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