Regione: Germania

Umsatzsteuer - Abschaffung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
56 Supporto 56 in Germania

La petizione è stata respinta

56 Supporto 56 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) abgeschafft wird. Diese Regelung ist aus wettberblichen, steuerlichen und anderen Gründen nicht mehr zeitgemäß und führt fast nur zu unerwünschten Nebeneffekten.

Motivazioni:

Die Kleinunternehmerregelung ist aus vielen Gründen nicht mehr zeitgemäß, da inzwischen u. a. alle Steuervoranmeldungen und -erklärungen von Unternehmen auf elektronischem Wege eingereicht werden müssen und der verwaltungstechnische Mehraufwand de facto zu vernachlässigen ist. Es würde außerdem endlich eine steuerliche (und somit auch wettberbliche) Gleichbehandlung von Unternehmen stattfinden. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wäre eine Abschaffung von Vorteil, da Verzerrungen verschwinden, die dadurch entstehen, dass kleine Unternehmen keine Umsatzsteuer abführen müssen.Derzeit ist es so, dass Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als 17.500 EUR im ersten und 50.000 EUR im zweiten Geschäftsjahr die Kleinunternehmerregelung wählen können. Das bedeutet, dass die im Umsatz enthaltene Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abgeführt werden muss. Diese Regelung stammt wohl noch aus einer Zeit, in der Steuervoranmeldungen und -erklärungen manuell gemacht wurden und dem stand zu dieser Zeit sicher ein enormer Verwaltungsaufwand gegenüber. Heute müssen von Unternehmen jedoch alle Erklärungen elektronisch übermittelt werden und somit ist der Verwaltungsaufwand sicher kein Argument mehr, diese Regelung länger aufrecht zu erhalten. Wieso der Staat auf diese Steuereinnahmen freiwillig verzichtet, ist nicht zu verstehen.Weiterhin ist auch nicht nachvollziehbar, wieso kleine Unternehmungen auf diese Weise einen Steuervorteil erhalten, der quasi einer Subvention gleichkommt. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Unternehmen im Bezug auf die Umsatzsteuer gleich behandelt werden. Die derzeit angewandte ungleiche Behandlung gegenüber (zum Teil auch nur geringfügig) größeren Unternehmen führt dazu, dass enorme Wettbewerbsverzerrungen stattfinden. Der Unternehmer, der keine Steuer abführen muss, hat aus diesem Grund wesentlich höhere Margen und kann somit auch ganz anders kalkulieren. Ein nicht hinzunehmender Nebeneffekt ist, dass somit auch Preise am Markt künstlich verfälscht werden, da größere Wettbewerber durch diese Entwicklung enorm unter Preisdruck geraten und mit einer angemessenen Kalkulation dem Wettbewerb nicht standhalten können. Besonders im Onlinehandel ist dieses Phänomen oft zu beobachten - oft locken besonders kleine Unternehmen mit besonders günstigen Preisen, die vollkommen unrealistisch sind. Das folgende Beispiel macht es etwas deutlicher: ohne Berücksichtigung der abziehbaren Vorsteuereffekte ist der Unterschied enorm, denn während der Kleinunternehmer 100 von 100 EUR Umsatz einbehalten kann, sind es beim steuerpflichtigen Unternehmer nach Abzug der Umsatzsteuer nur ca. 84 von 100 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Margen durch diese künstliche Subvention sind.

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Novità

  • Pet 2-18-08-6120-000800Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19
    Umsatzsteuergesetz abgeschafft wird.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19
    Umsatzsteuergesetz (UStG) sei aus wettbewerblichen, steuerlichen und anderen
    Gründen nicht mehr zeitgemäß und führe fast ausschließlich zu unerwünschten
    Nebeneffekten. Dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr zeitgemäß sei,
    ergebe sich u. a. daraus, dass alle Steuervoranmeldungen und -erklärungen von
    Untrnehmen auf elektronischem... avanti

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