Область: Германия
 

Umsatzsteuer - Höhere Besteuerung von Fleisch, Milch und Eiern

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Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

196 подписи

Петиция была отклонена.

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Петиция была отклонена.

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Fleisch, Milch und Eier höher besteuert werden. Momentan werden diese Produkte durch einen geringeren Mehrwertsteuersatz begünstigt.

основания

Wir Verbraucher erhalten die falschen Anreize. Mit tierischen Produkten wird ein Hauptfaktor der Klimakatastrophe subventioniert. Eine gesünderes Ernährungsverhalten z.B. hinsichtlich Herz-Kreislauferkrankungen wird künstlich erschwert.Das einzige, was für die steuerliche Vergünstigung spricht, ist unsere - völlig kurzsichtige - Gewohnheit. Da sich der Konsum tierischer Produkte offenbar nicht durch Vernunftgründe reduziert, ist weitsichtige politische Steuerung unabdingbar. Wenn Verbraucher das Auftreten multiresistenter Keime, Nitrate im Trinkwasser, Vermehrung des Hungers in der Welt und ethisch unhaltbares mitleidsloses Verhalten gegenüber Tieren verdrängen können, sollten Politiker sich dies keinesfalls selbst zu eigen machen. Was wir in dem Bereich brauchen, ist eine verantwortungsbewusste Gesetzgebung.

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Информация о петиции

Петиция началась: 14.03.2018
Коллекция заканчивается: 04.06.2018
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Pet 2-19-08-6120-004853 Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass Fleisch, Milch und Eier höher besteuert werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass diese Produkte durch einen geringeren
    Mehrwertsteuersatz begünstigt würden. Mit tierischen Produkten würde ein
    Hauptfaktor der Klimakatastrophe subventioniert. Auch wäre ein gesünderes
    Ernährungsverhalten z.B. hinsichtlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinnvoll und
    würde durch die Subventionierung erschwert.

    Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 78
    Diskussionsbeiträge und 196 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    wie folgt zusammenfassen:

    Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Erarbeitung und Fortentwicklung der
    Systematik des ermäßigten Umsatzsteuersatzes die verschiedensten Zielrichtungen
    im Blick; er hat sich dafür entschieden, Lebensmittel grundsätzlich mit einem
    Umsatzsteuersatz von 7% ermäßigt zu besteuern und dabei auf eine Differenzierung
    nach individuellen Lebensweisen sowie persönlichen Neigungen zu verzichten.
    Aufgabe des Umsatzsteuerrechts ist es nicht, eine bestimmte Ernährungsweise zu
    fördern oder zu benachteiligen. Die Steuerermäßigung für die Lieferungen von
    Lebensmitteln dient vorrangig der Schonung des soziokulturellen Existenzminimums
    aller Bürgerinnen und Bürger. Dadurch werden schwer zu bewältigende
    Abgrenzungsprobleme vermieden. Im Übrigen kann es nicht Aufgabe der Politik sein,
    eine so umfassende Reglementierung der Essgewohnheiten der Menschen, wie mit
    der Petition vorgeschlagen, vorzunehmen.

    Im Übrigen muss auch bezweifelt werden, dass von einer Erhöhung der
    Umsatzsteuerbelastung für tierische Lebensmittel tatsächlich die angedachten
    Lenkungswirkungen ausgingen. Selbst wenn die Abschaffung der Vergünstigung
    eine Verteuerung von tierischen Lebensmitteln nach sich zöge, könne nicht davon
    ausgegangen werden, dass ein solcher Preisanstieg bei einem in der Gesellschaft
    traditionell tief verwurzelten Nahrungsmittel zu einem veränderten Konsumverhalten
    führen würde. Insofern liefe der Vorschlag vor allem auf eine massive Verteuerung
    der Lebensunterhaltskosten der Menschen hinaus.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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