Alueella: Saksa
Asuminen

Umwandlungsverbot von Miethäusern in Eigentumswohnungen stoppen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
40 Tukeva 40 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Sollte das geplante Umwandlungsverbot wie im Gesetzentwurf verabschiedet werden, hat dies für sehr große Teile der Bevölkerung, insbesondere für die Mittelschicht, aber auch für die gesamte Nation, langfristig enorme Nachteile wie folgt:

  • Ohne die Möglichkeit der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen lohnt sich keine umfangreiche Sanierung des älteren Häuserbestands sowie keine energetische Sanierung mehr, so dass die Klimaziele im Hausbestand nicht mehr erreicht werden können.
  • Eigentumswohnungen werden auf Grund der Verknappung extrem teuer und somit für Normalverdiener im Grunde unerschwinglich.
  • Mieter, welche ihre Wohnung nach Umwandlung selbst erwerben möchten, werden zukünftig keine Chance mehr haben, dies zu tun, da die Häuser erst gar nicht mehr in Eigentumswohnungen geteilt werden. *Die Altersvorsorge durch Erwerb einer Eigentumswohnung mit der Absicht, diese zu vermieten wird massiv erschwert und scheint somit politisch nicht mehr gewollt zu sein.
  • Der politische Gedanke, dass sich alle Immobilienfirmen, welche sich seither mit der Teilung von Mehrfamilienhäusern beschäftigt haben nun in Neubau investieren ist absurd, da es zum Einen gar nicht genug Baugrundstücke gibt und zum Anderen nicht ausreichend Handwerker verfügbar sind, um die Häuser auch bauen zu könne (wenn es denn die Grundstücke gäbe).

Es stellt sich hier zunehmend die Frage, warum der Staat nicht selbst weitaus mehr sozial geförderten Wohnraum baut, wenn dies (angeblich) doch so schnell und kostengünstig geht.

Perustelut

Warum ist es nicht möglich, Miethäuser weiterhin in Eigentumswohnungen umwandeln zu können und dann die Mieter, welche die Wohnung selbst erwerben möchten, dies aber aus finanziellen Gründen nicht können, mit KFW-Krediten und / oder kommunalen Krediten zu unterstützen, so dass diese Mieter die Wohnungen selbst erwerben können?

Ein Vorkaufsrecht haben die Mieter schon heute, ebenso einen Kündigungsschutz nach Umwandlung von 3 bis 10 Jahren. Hier wäre ein Ansatz, den Kündigungsschutz generell auf 10 Jahre anzusetzen. Damit wäre allen geholfen:

  • Mieter kommen so ins Eigentum.
  • Kein Mieter kann mindestens für die Dauer von 10 Jahren auf Eigenbedarf gekündigt werden.
  • Der alte Häuserbestand kann weiter Saniert und energetisch fit für die Zukunft gemacht werden.
  • Die Kommunen haben weniger Bürokratischen Aufwand.
  • Anleger können Wohnungen als Altersvorsorgen kaufen.
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Im Erbschaftsfall kann ein Mietshaus nicht mehr unter den Erben aufgeteilt werden und damit kann keine Finanzierung für eine Modernisierung des Gebäudes mehr erfolgen. Es sind Ausnahmen für den Erbfall vorzusehen. Erben sollten immer in der Lage sein einzelne Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln zu können.

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