Regiji: Nemčija

Unlauterer Wettbewerb - Verpflichtende Angaben für Marktplatz- und Vermittlungsportale

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 podpornik 44 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

44 podpornik 44 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, Marktplatz- und Vermittlungsportale, die sich in nicht unerheblichem Umfang an deutsche Kunden richten, zu verpflichten:1. für alle Anbieter die Angabe eines gültigen Impressums und einer korrekten Widerrufsbelehrung zu garantieren,2. eine diesbezügliche Beschwerdemöglichkeit für Wettbewerber auf dem Portal zu schaffen, die eine Sperrung innerhalb von 7 Tagen ermöglicht,3. auch von Kunden (Käufern) eine ladungsfähige Anschrift zu übermitteln.

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Leider bieten große Online-Verkaufs- und Vermietungsportale die Möglichkeit, Geschäfte mehr oder weniger anonym an deutschen Gesetzen vorbei zu tätigen. Bei fehlendem Impressum bleibt keine Möglichkeit der Abmahnung oder Klage. Wegen der ungleichen Kräfteverhältnisse ist eine Klage gegen den Portalbetreiber für einen kleineren Anbieter mit unzumutbaren Risiken verbunden, zumal dieser meistens noch im EU-Ausland sitzt. Über die Festlegung von Pflichtfeldern ist das für die Markplatzbetreiber aber mit vertretbarem Aufwand zu realisieren.Die ladungsfähige Anschrift der Kunden ist nötig, da aktuell Kunden auf Online-Portalen ohne ladungsfähige Anschrift bestellen können. Reicht der Käufer etwa eine Beschwerde gegen das Online-Portal ein, so kann sich der Händler nicht gegen die Entscheidung des Online-Portals auf Erstattung des Kaufpreises wehren, sondern müsste den Kunden verklagen. Das ist aber ohne ladungsfähige Anschrift nicht möglich. Damit wird dem Händler der ordentliche Rechtsweg abgeschnitten und große Online-Portale nehmen in der Praxis die Funktion einer eigenen Gerichtsbarkeit ein, was eindeutig dem deutschen Rechtsverständnis widerspricht.Für kleinere Portale sind Erleichterungen denkbar.

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